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Einzelne Schüler und Schülerinnen, kleine Schülergruppen und Schulklassen (unter aktiver Mitwirkung der Lehrkraft) sind in unserem Haus für Kinder und Jugendliche willkommen. Ihr lernt bei uns, Verantwortung für Euch selbst und für Andere zu übernehmen. Die Kinder und Jugendlichen, die bei uns wohnen, brauchen teilweise Unterstützung bei den Hausaufgaben. Bist Du z. B. gut in Mathe oder in Englisch? Möchtest Du andere Jugendliche motivieren, in der Schule ein klein wenig besser zu werden? Oder wollt Ihr mit unseren Jugendlichen ein sportliches oder musikalisches Event organisieren? Natürlich sind auch Eure eigenen Ideen willkommen. Am besten sind Begegnungen am frühen und späteren Nachmittag oder am frühen Abend möglich. Gemeinsam mit unseren Fachkräften überlegen wir, was sich evtl. davon umsetzen lässt. Alle Formen des diakonischen Lernens, von der einmaligen Aktion, Aktionstagen, wiederkehrenden Begegnungen und dem freiwilligen-sozialen Schulhalbjahr sind bei uns möglich. Das Ernst-Naegelsbach-Haus bietet sich auch als außerschulischer Partner für ein P-Seminar an.
Sofern die Rückkehr zum Regelbetrieb ab dem 20. März 2022 ermöglicht werden kann, obliegt die Entscheidung also letztlich dem Träger der Kindertageseinrichtung. Testkonzept bis zu den Osterferien Nach dem aktuellen Stand der bundesrechtlichen Planung bestünde auch nach dem 20. März 2022 die Möglichkeit einer Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder und Beschäftigte. Im Freistaat Bayern wird daher das bisherige Testkonzept zunächst bis zu den Osterferien in unverändertem Umfang fortgesetzt werden. Für die nicht eingeschulten Kinder werden auch weiterhin Selbsttests zur dreimal wöchentlichen Testung bis zu den Osterferien über das System der Berechtigungsscheine bereitgestellt. Wir bitten Sie daher, aufgrund des Gültigkeitszeitraums der aktuellen Berechtigungsscheine (bis 31. März 2022) zeitnah und rechtzeitig noch im März einen fünften Berechtigungsschein auszugeben. Dieser zusätzliche Berechtigungsschein kann auch unabhängig vom Rücklauf des vierten Berechtigungsscheins und ohne zeitlichen Abstand ausgegeben werden.
Die stationären Wohngruppen sind das Kernstück unseres Leistungsangebotes. Es werden -je nach Wohngruppe- Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder junge Mütter mit ihren Babys, ganzjährig und rund-um die Uhr, betreut. Aufgabenbeschreibung Im Team werden von den GruppendienstmitarbeiterInnen Erziehungspläne erstellt, die mit den KlientInnen umgesetzt werden, um eine Rückkehr in die Familie oder die selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Arbeit mit dem Familliensystem und das Zusammenwirken mit den Kooperationspartnern (Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schule, Ausbildungsstätte) hat einen hohen Stellenwert. Ein wichtiger Faktor in der Arbeit ist die positive Beziehungsgestaltung zu den KlientInnen, auf deren Basis Entwicklungsschritte überhaupt erst möglich sind. Das Team wird dabei vom psychologischen Fachdienst und den entsprechenden Leitungen unterstützt Voraussetzungen Wir benötigen: Mitarbeitende, die unsere Kinder und Jugendlichen engagiert, zugewandt und konsequent pädagogisch begleiten und die auch in dem anspruchsvollen Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, Herz, Freude und Verantwortung mitbringen.
01. 2020 09. 04. 2020 bis 00. 00. 0000 02. 06. 2020 bis 05. 2020 03. 08. 2020 bis 25. 2020 23. 03. 0000 Stand: 10. 2020 weitere Informationen Es sind keine weiteren Informationen hinterlegt. Bilder Leider sind keine Bilder in der Datenbank hinterlegt.
Carolin Ipkovits Erzieherin / Gruppenleitung Vollzeit Özgül Duvan Kinderpflegerin Anne Lehmann Blumen Tel. : 0151/53140494 Petra Nees Nadja Müller Alexandra Wienand Zusatzkraft Dornröschen Tel. : 06028/5444 Teresa Weidner Anika Ebert Erzieherin Vollzeit / auch im Hort eingesetzt Milena Karg SPS 1 - Praktikantin Elefanten Tel. : 06028/2960 Julia Weber Jennifer Kappes Berufspraktikantin Silke Özgül Teilzeit / auch bei den Schulspatzen eingesetzt Maulwürfe Laura Komander Swetlana Justus Schneewittchen Anna-Lena Keller Gina Aulbach Selina de Stefano Zusatzkraft
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aktuell noch nicht definitiv mitteilen können, wie die künftigen Rahmenbedingungen sein werden. Dies ist dadurch bedingt, dass der Deutsche Bundestag vor dem 20. März 2022 noch das Infektionsschutzgesetz ändern muss und wir dem nicht vorgreifen können. Sofern der Deutsche Bundestag die aktuell vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen Anpassungen übernimmt, würden sich für den Bereich der Kindertagesbetreuung die folgenden Auswirkungen ergeben. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 18. März 2022 über die Änderungen beraten. Rückkehr zu offenen Konzepten Ab dem 20. März 2022 würde die Rückkehr zum Regelbetrieb erfolgen. Regelbetrieb bedeutet: Die Kindertageseinrichtungen könnten wieder mit offenen Konzepten arbeiten; die Notwendigkeit der Betreuung der Kinder in festen Gruppen entfiele. Das bedeutet nicht, dass die Einrichtungen zu offenen Konzepten zurückkehren müssten. Sollte der Träger eine Betreuung der Kinder in festen Gruppen zunächst weiter bevorzugen, so könnten die Einrichtungen das selbstverständlich auch weiterhin so handhaben.