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Hallo, habe dieses Jahr zum 03. 03. 2014 bei meiner alten Firma aufgehört zu arbeiten und habe am 05. 05. 14 eine neue Tätigkeit aufgenommen. Nach einiger Zeit habe ich gemerkt, dass dies überhaupt nicht das richtige Tätigkeitsfeld für mich war und der Vertrag wurde während der Probezeit zum 11. 09. 14 gekündigt. Bei einer meiner vielen Bewerbungen (zu dieser Firma wollte ich unbedingt, habe ich bei der Angabe meiner Beschäfftigungszeiten angegeben, dass ich bis zum 03. 11. 14 noch bei der alten Firma beschäftigt war (hatte ein Problem damit anzugeben, dass das Arbeitsverhältnis bereits nach 4 Monaten während der Probezeit gekündigt wurde). Jetzt habe ich einen Arbeitsvertrag genau von dieser Firma vorliegen, bei der ich diese falsche Angabe gemacht habe und muss eine Personalfragebogen ausfüllen. Personalfragebogen: Mehr erfahren über den Arbeitnehmer. Bei den Angaben zu den steuerpflichtigen Vorbeschäftigungszeiten ergibt sich für mich hier ein großes Problem und ich weiß nicht, was ich jetzt reinschreiben soll. Lügen haben immer kurze Beine und ich weiß bis jetzt noch nicht, warum ich das gemacht habe!!!
Typische Fragen sind dann: Sozialversicherungsnummer Familienstand und Kinder Bankverbindung Daten zur Lohnsteuer (z. B. Steueridentifikationsnummer, Finanzamts-Nr., Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession) Angaben zur gewählten Krankenkasse Elterneigenschaft Angaben zu bestehenden VWL-Verträgen Steuerpflichtige Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr Eine Besonderheit stellen Fragebögen bei der Einstellung im Minijob bzw. bei der kurzfristigen Beschäftigung dar. Häufig dient er in diesem Fall dazu, die Statusfeststellung durchzuführen und Vorbeschäftigungszeiten zu klären. Auch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann der Arbeitnehmer auf diesem Wege beantragen. Pflicht zum Ausfüllen des Personalfragebogens? Vielen Bewerbern und angehenden Arbeitnehmern ist es lästig, so viel von sich selbst preisgeben und Daten erneut eintragen zu müssen, die schon der Bewerbung zu entnehmen waren. Der Arbeitgeber hat aber ein Auskunftsrecht, solange er sich innerhalb der engen Grenzen des AGG bewegt.
Die mit * gekennzeichneten Felder sind zwingend erforderlich. Hinweis: Das Formular wird erst nach Klicken des "Senden"-Buttons rechtswirksam. Beraternummer (nur ausfüllen wenn bekannt) Bitte geben Sie eine gültige Versicherungsnummer ein. Versicherungsnummer gem. Sozialvers. -Ausweis Schwerbehindert Bitte Nachweis einreichen Arbeitnehmernummer Sozialkasse - Bau Bitte geben Sie eine gültige IBAN ein. IBAN Bitte geben Sie eine gültige BIC ein. BIC Ausgeübte Tätigkeit (Kennziffer gem. BA oder Berufsbezeichnung) Üben Sie weitere Beschäftigungen aus? Handelt es sich hier um eine geringfügige Beschäftigung? Höchster Ausbildungsabschluss Voraussichtliches Ende der Ausbildung Wöchentliche Arbeitszeit Urlaubsanspruch (Kalenderjahr) Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit Im Baugewerbe beschäftigt seit Schriftlicher Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags Befristete Beschäftigung ist für mindestens 2 Monate vorgesehen, mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung Befristung Arbeitsvertrag zum Abschluss Arbeitsvertrag am Bitte geben Sie eine gültige Identifikationsnummer ein.