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Gleiches galt für diejenigen, die wieder krankenversichert waren, aber noch Schulden aus früheren Zeiten der Nichtversicherung hatten. Voraussetzung für den Schuldenerlass der Krankenkassenbeiträge war, dass der Betroffene länger als drei Monate nicht krankenversichert gewesen war. Die schuldenfreie Rückkehr in die Krankenversicherung war aber nur innerhalb einer recht kurzen Frist möglich. Konkret profitierten nur diejenigen vom Schuldenerlass, die zwischen dem 31. August und dem 31. Dezember 2013 den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung fanden. Nur wenige Betroffene profitierten von dieser Regelung. Dies lang zum einen an der knapp bemessenen Frist und zum anderen schlichtweg daran, dass viele überhaupt nichts von diesem Angebot wussten. Seit dem 01. Januar 2014 müssen die Versicherungsbeiträge wieder nachbezahlt werden. Allerdings werden die Beiträge nicht in voller Höhe erhoben. Wem die Krankenkassen Beitragsschulden erlassen und wem nicht. Wer sich mit Verspätung krankenversichert, muss nicht mehr den vollen Beitrag für jeden versicherungslosen Monat bezahlen.
Tipp für Betroffene: die Forderung prüfen Die Vorgaben, rückständige Beiträge komplett zu erlassen oder die Nachforderungen wenigstens zu reduzieren, stießen bei den Krankenkassen nicht unbedingt auf Begeisterung. Nach wie vor lassen sich einige Krankenkassen recht viel Zeit, wenn es darum geht, Anträge von Mitgliedern mit höheren Rückständen zu bearbeiten. Säumniszuschläge / 3.2 Verzicht im Einzelfall | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Teilweise verweigern Krankenversicherer Mitgliedern auch, ihre Schulden in Raten abzutragen. Erschwerend kommt dazu, dass die Rechnungen oft nur schwer nachzuvollziehen sind, weil weder die Zeiträume noch die Säumniszuschläge klar ausgewiesen sind. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob die Forderungen ihrer Krankenversicherung auf die neue Rechtslage angepasst sind. Außerdem sollten sie ihre Krankenkasse bitten, die Forderungen so aufzuschlüsseln, dass verständlich wird, wie sich die Schulden zusammensetzen. Mehr Tipps, Anleitungen und Informationen zur Pflege & Hilfe: Grundwissen zu Reha und Kur Gewalt in der Pflege Ratgeber Hilfsmittel – Teil 2: Wo und wie werden Hilfsmittel beantragt?
Erst wenn aufgelaufene Beiträge voll bezahlt sind, wieder Anspruch auf Leistungen. Wenn innerhalb von 12 Monaten kein Ausgleich: Wechsel in Basistarif gesetzlich vorgesehen. Aufgrund von dessen Kalkulation aber oft teurer als normaler Tarif, deshalb zum Teil de facto kein Wechsel. Künftig: Automatisch Wechsel in Notlagentarif (nur Notfallversorgung, normaler Vertrag ruht). Je nach Anbieter ist dafür mit einer Prämie von 100 bis 150 Euro/Monat zu rechnen. Wenn sich Versicherungsnehmer normale Beiträge wieder leisten kann: Rückkehr in bisherigen Tarif. Säumige Beitragszahler gelten - soweit sie nicht widersprechen - auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zum dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde, als im Notlagentarif versichert, was evtl. Beitragsschulden aus solchen Zeiten reduziert. Noch sind viele Details zu klären Bis 15. 9. 13 muss der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen die konkreten Bedingungen für den Bereich der GKV regeln, die dann vom Bundesgesundheitsminister zu genehmigen sind.
Sachverhalt Verfahren Erlass/Teilerlass 1. Unabwendbares Ereignis Beispiel: Krankheit, Unfall Die Gründe für die verspätete Zahlung sind glaubhaft zu machen Erlass der Säumniszuschläge in voller Höhe 2. Bisher pünktlicher Beitragszahler Beispiel: offensichtliches Versehen bei der Banklaufzeit Die Gründe für die verspätete Zahlung sind glaubhaft darzulegen 3. Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung ist zu erbringen. Im Insolvenzverfahren ist eine schriftliche Erklärung des Insolvenzverwalters erforderlich Erlass der Säumniszuschläge zur Hälfte 4. Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz Die Gefährdung ist glaubhaft zu machen 5. Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass der Hauptforderung (Beiträge) Kein besonderer Antrag für Säumniszuschläge erforderlich. Der Antrag auf Erlass der Beiträge (Hauptforderung) erfasst auch die Säumniszuschläge Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.