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Nach mehreren Therapiesitzungen verschlechterte sich sein Zustand, nach eigenen Behauptungen. Er verklagte sie, wegen falscher Behandlung. Bekam aber vom Gericht kein Recht. Schadensersatz nach MRSA-Infektion. Amtsgericht Ansbach Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung die Rechte der Patienten beim Nachweis des Schadens aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers gestärkt. Die Beweiserleichterung bei groben Behandlungsfehlern greift auch dann, wenn nicht sicher geklärt werden kann, ob die unterlassene Therapie den eingetretenen Schaden sicher vermieden hätte. Eine Frau, die nach einem ärztlichen Behandlungsfehler unfruchtbar geworden ist, hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 45 000 Euro gegen den behandelnden Arzt. Ein Arzt hatte bei einer medizinisch notwendigen Ausschabung während der ersten Schwangerschaft die Gebärmutter der damals 23-Jährigen durchbohrt. Die junge Frau hatte daraufhin nach zwei weiteren erfolglosen Schwangerschaften sterilisiert werden müssen. Das Gericht sprach der Klägerin neben dem Schmerzensgeld in Höhe von 45 000 Euro auch den Ersatz aller künftigen Schäden zu, die aus der fehlerhaften Behandlung noch entstehen könnten.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht. Bogdanow & Kollegen Alb. -Rosshaupter-Str. 65 81369 Muenchen Tel. +49 (0) 89 41 61 75 79 Fax: +49 (0) 89 41 61 75 89 Die Kanzlei Bogdanow & Kollegen ist auf den Bereich des Medizinrechts und dort insbesondere den Bereich des Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertritt ausschließlich geschädigte Patienten.
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