Kleine Sektflaschen Hochzeit
Unsere Mitglieder der Gruppe A haben freie Wahl unter den an Verträgen beteiligten Angehörigen der Gesundheits- oder Medizinalfachberufe. Für unsere Erstattung gelten dabei folgende Regelungen: Um Ihre Kosten zu übernehmen, benötigen wir eine Verordnung eines Vertragsarztes – also von einem Arzt, der auch für gesetzlich Versicherte zugelassen ist. Ihr Leistungserbringer muss über eine Zulassung der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Ersatzkassen verfügen. Heilmittel beihilfefähige höchstbeträge physiotherapie. Mit folgenden Leistungserbringern haben wir Verträge geschlossen, sodass Ihre Kosten direkt mit uns abgerechnet werden: Physiotherapeuten Podologen Ergotherapeuten Keine Verträge bestehen hingegen mit Logopäden. Leistungen können in diesem Bereich direkt mit uns abgerechnet werden, wenn es sich dabei um ortsübliche Kassensätze der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Für außervertragliche Leistungen – wie beispielsweise Fußreflexzonentherapie – gelten dieselben Regelungen wie für Mitgliedergruppe B. Zuzahlungen oder Eigenbehalte brauchen Sie für Heilmittel nicht zu leisten.
Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Wenn Sie mit der Erfassung einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen bei "Statistik". Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
... Servicebereich zur Beihilfe Wir bieten Ihnen hier einen umfangreichen Service als buchbegleitendes Internetangebot zum Ratgeber "BEIHILFERECHT in Bund und Ländern", den wir einmal im Jahr neu auflegen. Sie finden hier weitere Infos rund um die Beihilfe, Gesundheit sowie der Freien Heilfürsorge. Vor allem zu der von einigen Ländern neu geschaffenen Pauschalen Beihilfe können mehr erfahren. Das Beihilferecht des Bundes und der Länder Auf dieser Website informieren wir Sie über das Beihilferecht des Bundes und der Länder, beispielsweise zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder der Privaten Krankenversicherung. Ebenso informieren wir über wichtige Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), deren allgemeine Grundlagen auch in den meisten Ländern gelten. Ein wichtiger Abschnitt der Beihilfe ist das Thema "Rehabilitation und Kurorte". Abschließend finden Sie eine Übersicht aller wichtigsten Beihilfeleistungen der Länder. Klinikverzeichnis - Die wichtigsten Regelungen der Beihilfe des Bundes. Allgemeines Die Private Krankenversicherung (PKV) Gesetzliche Krankenversicherung Pflegeversicherung >>>Beihilferecht des Bundes u., a. Beihilferecht des Bundes, Zahnärztliche Leistungen (§§ 14 ff. BBhV), Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahmen (§ 41 BBhV), Aufwendungen bei Geburten, Beihilfe im Ausland (§ 11 BBhV), Beihilfe nach dem Tod des Beihilfeberechtigten Pflege im Beihilferecht (u. a.