Kleine Sektflaschen Hochzeit
Die Benotung ändert sich dadurch meist nicht. © Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
B. ). Zu den Anbietern dieser kombinierten Studiengänge gehören unter anderem die Universität Mannheim, die Universität Potsdam und die Fernuniversität Hagen. Dort können Studenten schon seit geraumer Zeit beide Studiengänge parallel absolvieren und im besten Fall zwei Abschlüsse machen. Beispiel Mannheim: An den WiWi führt kein Weg vorbei Vorreiter war die Universität Mannheim, die im Semester 2008/2009 als erste Universität den Kombinationsstudiengang eingeführt hat. "Die Universität Mannheim steht für Wirtschaftswissen, daher wollten wir diesen Markenkern auch in der juristischen Fakultät stärken", erklärt Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Abteilungssprecher für die Rechtswissenschaften und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Mannheim. Studium prüfung durchgefallen. "Dafür arbeiten wir nun interdisziplinär mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften zusammen. " 60 Prozent des Kombinationsstudienganges bestehen aus juristischen Anteilen, 30 Prozent aus betriebs- und volkswirtschaftlichen und zehn Prozent sind dem Thema Schlüsselqualifikationen gewidmet.
Es kann ja sein, dass man für eine Klausur eine Note erhalten hat, die unter den eigenen Möglichkeiten liegt. Oder das man eine bessere Note braucht, um sich z. B. für ein Stipendium oder einen weiterführenden Master bewerben zu können. In diesem Fall kann man spätestens sechs Monate nach Ablegung der Prüfung oder vor Ende des Studienabschnittes (je nachdem was früher eintritt) die Prüfung nochmals abzulegen. Durchgefallen im Examen: Das Bachelor-Backup. Aber Achtung: Es zählt dann der zweite Antritt! Egal, ob der erste Versuch besser benotet wurde oder nicht. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man eine gute Note in eine sehr gute Note verwandeln will. Hinweis: Alle hier zusammengefassten Regelungen des Universitätsrechts können im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes nachgelesen werden.