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B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den Hubwagen im Betrieb, einzubeziehen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend zu dokumentieren. KomNet - Müssen Handhubwagen jährlich geprüft werden?. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Siehe auch: Unternehmer-Handbuch der BGHW Mitgänger-Flurförderzeuge
Für Regalanlagen sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Regel 108-007(bisher BGR 234) "Lagereinrichtungen- und Geräte" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Prüfpflichten (AwSV) - Landeshauptstadt Düsseldorf. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, ); z. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden.