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Auf Feuerwehrpläne kann im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle verzichtet werden, wenn sie nicht erforderlich sind.
zum Gastspielprüfbuch............................................... (Titel der Gastspielveranstaltung) Angaben über feuergefährliche Handlungen (Diese Angaben sind erforderlich, wenn auf der Bühne oder der Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingt geraucht oder offenes Feuer verwendet wird. Die Angaben befreien nicht von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 3 NVStättVO. ) Handlungen mit offenem Feuer Zeitpunkt im Ablauf Anzahl Art (Zigarette, Kerze o. Ä. ) Szenischer Ablauf (Ablauf der Aktion) Ort auf der Bühne oder Szenenfläche Löschen oder Aschablage Gliederungspunkt der Gefährdungsanalyse Erläuterungen: Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt entzündeten Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes, z. B. Zigarette, Kerze, Fackel, Brennpaste oder Gas. VORIS § 47 NVStättVO | Landesnorm Niedersachsen | - (aufgehoben) | Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) vom 8. November 2004 | gültig ab: 01.01.2022. Ort auf der Bühne oder Szenenfläche bezeichnet, in welchem Teilraum oder auf welcher Teilfläche die Aktion hauptsächlich stattfindet.
In der Brandschutzordnung sind die Einzelheiten der Aufgabenerfüllung der oder des Brandschutzbeauftragten und der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sowie die Maßnahmen festzulegen, die zur Rettung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Benutzerinnen und Benutzern von Rollstühlen, erforderlich sind. (3) Das Betriebspersonal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich vertraut zu machen mit 1. der Lage und der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen, der Rauchabzugsanlagen, der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und der Brandmelder- und Alarmzentrale, 2. Niedersächsische versammlungsstättenverordnung pdf umwandeln. der Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer Panik, und 3. Der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle ist Gelegenheit zu geben, an der jährlichen Unterweisung teilzunehmen. Über die Unterweisung ist eine Niederschrift zu fertigen, die der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen ist. (4) Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle sind Feuerwehrpläne anzufertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.
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000 Besucherplätzen Lautsprecherzentrale, Räume für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst 26 Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10.
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