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Dabei erfolgt der GmbH Ankauf an eine Gesellschaft, welche die GmbH dann abwickelt, ohne dass Sie sich noch darum kümmern müssten. Allerdings müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, damit wir den GmbH Ankauf so durchführen können: die GmbH darf noch nicht Insolvenz angemeldet haben und alle Leistungen an die Sozialversicherungsträger müssen erbracht sein. Wir sind für Sie mit einem Ankauf Ihrer GmbH für Sie da! Falls das bereits der Fall ist, können wir Ihnen anderweitig Hilfe anbieten anstelle eines Ankaufs Ihrer GmbH. Vielleicht verstehen Sie jetzt, weshalb es so elementar wichtig ist, dass Sie sich für den GmbH Ankauf möglichst schnell an uns wenden. Schon bei den ersten Befürchtungen, dass eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit der GmbH droht, sollten Sie unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns aufnehmen, um Ihre GmbH zu verkaufen. Das "Prinzip Hoffnung" ist bei der GmbH der absolut falsche Weg. Oder senden Sie uns eine eMail mit Ihrer Anfrage an
Geht es darum, ein Unternehmen zu verkaufen, dann gilt es zuerst, einen Preis zu ermitteln. Eine vorgeschriebene Vorgehensweise gibt es dafür nicht in der Praxis. Zudem gilt stets: Der Verkäufer hat in der Regel eine ganz andere Vorstellung vom Wert seines Unternehmens als der Käufer. Daher kommt es bei der Ermittlung des Unternehmenswertes auf das Verfahren an, das angewendet wird. Aus diesem Grund kann der Wert nicht immer mit dem Preis des Unternehmens übereinstimmen. Bei einem GmbH Ankauf bzw. Verkauf wird bei etablierten Unternehmen üblicherweise auf die üblichen Unternehmensbewertungsmethoden zurückgegriffen wie das Vielfache der Ertragskraft (EBIT-Faktoren bzw. EBITDA-Faktoren) oder dem Ertragswertverfahren bzw. der DCF-Methode. Wann ist die Ermittlung des Unternehmenswertes wichtig? In verschiedenen Situationen spielt der Wert einer GmbH eine wichtige Rolle: • Sobald das Unternehmen verkauft wird – der Unternehmenswert ist in dem Fall eine wichtige Orientierung des möglichen Verkaufs-/Kaufpreis.
Vor allem sollten Sie verstehen, dass der Käufer alle Rechte und Pflichten der GmbH übernimmt. Deshalb hat dieser auch ein berechtigtes Interesse, alle relevanten Sachverhalte im Rahmen einer Betriebsprüfung zu prüfen und eine ausgewogene Risikoverteilung im Unternehmenskaufvertrag abzubilden. Hier gilt es die Nerven zu behalten und der legitimem Sorgfaltspflicht des Käufers Rechnung zu tragen, indem bereits vor dem Verkauf viele Hausaufgaben, wie eine sauber Abgrenzung, klare und marktgerechte Verträge, die Entnahme von nicht-betriebsnotwendigen Vermögen und überschüssiger Liquidität sowie das Herauslösen von Pensionsverpflichtungen gemacht sind.
Aufgrund dieses gesamten Übergangs der Rechte und Pflichten nimmt die Betriebsprüfung ( Due Diligence) und die Verhandlung des Gewährleistungskatalogs immer eine zentrale Stellung im Verkaufsprozess einer GmbH ein. Die sogenannte Risikoprüfung des Käufers umfasst u. die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. Arbeitnehmerverträge, Mietverträge, Gewährleistungen aus Lieferung und Leistung etc. sowie die steuerrechtliche Prüfung u. von Mehrwert-, Körper- und Gewerbesteuer und die vollständige und fristgerechte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Besteuerung der Veräußerungserlöse Beim Verkauf einer GmbH werden – wie oben aufgeführt – die Geschäftsanteile verkauft und übertragen. Diese sind in 95% der Fälle bei kleinen und mittleren Unternehmen im Privatbesitz des Firmeninhabers. Somit erzielt die Privatperson einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Dieser wird in Deutschland ab einer Beteiligungshöhe von mehr als 1% (in den letzten fünf Jahren) privilegiert besteuert. Das zur Geltung komme Verfahren wird "Teileinkünfteverfahren" genannt und stellt 40% des Veräußerungspreises steuerfrei.