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Basisrente bzw. Rürup-Rente Berechnung Auch bei der Rürup-Rente gilt es den Rechner in die Hand zu nehmen und zu berechnen wie sehr sich die Basis-Rente tatsächlich lohnt. Hierbei müssen zwei Komponenten berechnet werden: Einmal die steuerliche Förderung und dann das Produktangebot an sich. Basisrente: Mit dem Rechner Steuerersparnis berechnen Die Berechnung der Förderquote bei der Rürup-Rente lässt sich recht leicht berechnen. So funktioniert die Berechnung der Rürup-Rente. Im Jahr 2008 können 66% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Wert steigt jährlich um 2% (2009 sind 68%, 2010 70% usw. absetzbar) bis zum Jahr 2025, wo 100% der Rürup-Renten-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Um Ihre Steuerersparnis und damit Ihre Förderquote zu berechnen, müssen Sie daher einfach Ihren durchschnittlichen persönlichen Steuersatz mit dem absetzbaren Anteil multiplizieren. Liegt Ihr Steuersatz zum Beispiel bei 30%, beträgt Ihre Förderung bei dieser Basisrente Berechnung im Jahr 2008 19, 8% (=66% von 30%). Zehn Jahre später wären es sogar schon 22, 8% (=76% von 30%).
Zudem gilt das angesparte Vermögen einer Rürup Rente nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als "verwertbares" Vermögen, weil es nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden darf. Das in der Rürup Rente angesparte Geld ist somit Hartz4-sicher und kann auch in der Ansparphase nicht gepfändet werden (allerdings kann in der Rentenphase der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden). Das bedeutet auch, dass die laufenden Beiträge und das angesammelte Kapital nicht zum Arbeitslosengeld II angerechnet werden, also auch bei längerer Arbeitslosigkeit muss dieses bei Anrechnung von Vermögen nicht verwertet werden. Die Rürup-Rente & Basisrente Berechnung: Die Rürup-Rente mit Rechner berechnen. Voraussetzungen der Rürup-Rente (Basisrente) Rürup Rente Rechner Die Rürup Rente | Basisrente muss einige gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: Der Rürup-Rente-Vertrag muss eine lebenslange Leibrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Es ist also keine Kapitalauszahlung möglich. Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente / Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar.
Lebenslange Altersrente bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr Hohe Steuerersparnis bis Rentenbeginn möglich Erfahrungsgemäß niedriger Steuersatz im Rentenalter Flexible Sonderzahlungen erhöhen die Steuerersparnis Aufbau der Altersversorgung ist besonders geschützt Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr für den gewohnten Lebensstandard im Alter. Um das Problem zu lösen und die sogenannte Rentenlücke zu füllen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Für Angestellte und Beamte zum Beispiel bietet sich seit 2002 die staatlich geförderte Riesterrente an. Selbstständige und Freiberufler können diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge allerdings nicht abschließen. Als Alternative für sie wurde 2005 die Basisrente (Rürup-Rente) eingeführt. Damit haben sie ebenfalls die Chance auf eine steuerlich begünstigte Art der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente steht auch weiteren Berufsgruppen offen. Ein wesentlicher Unterschied zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung: Die Basisrente ist kapitalgedeckt.
So erfahren Sie beispielsweise, ob sich für Sie eher eine klassische Rürup-Rente oder eine Fondspolice eignet. Tipp Wenn Sie den Online-Tarifvergleich nutzen, erhalten Sie zusätzlich eine kostenlose Infobroschüre zum Download. Darin können Sie anschließend noch einmal in Ruhe nachlesen, was es bei dem Thema unbedingt zu beachten gilt. Zudem hilft Ihnen die Broschüre, sich optimal auf das Gespräch mit dem Berater vorzubereiten, sodass Sie gezielt Fragen stellen und mit ihm das für Sie am besten geeignete Vorsorgeprodukt ermitteln können.