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Die Hauptaufgaben eines Notars Die Aufgaben eines Notars sind viel weiter gefasst, als man landläufig annimmt. So gehören neben den bekannten Beglaubigungen von Grundstückskaufverträgen oder Testamenten auch Tätigkeiten im Familien- und Gesellschaftsrecht in den Aufgabenbereich des Notars. In allen diesen Bereichen gehört eine umfassende rechtliche Aufklärungs- und Fürsorgepflicht gegenüber allen Klienten dazu. Das heißt, wenn eine Partei übervorteilt wird und der Notar nicht darauf aufmerksam macht, ist er mit seinem gesamten Vermögen haftbar. Umgekehrt besitzt die notarielle Beurkundung eine sofort umsetzbare Vollstreckung. Kommt bei einem Kaufvertrag für ein Grundstück eine der Parteien in Zahlungsverzug, so kann die fällige Summe direkt ohne den Klageweg zu beschreiten von einem Gerichtsvollzieher eingezogen werden. Für einige zukünftige Eheleute dürfte sicherlich interessant sein, dass der Notar für das Beglaubigen von Eheverträgen zuständig ist. Außerdem fallen unter das sogenannte Familienrecht auch Vorsorgevollmachten, Kindesanerkennungen und die notarielle Beglaubigung von Unterhaltszahlungen.
Beglaubigung Des Weiteren zählt die Durchführung von freiwilligen Versteigerungen sowie die Nachlassauseinandersetzungsvermittlung zu den Aufgaben eines Notars. Eine zusätzliche Tätigkeit, die der Notar eher passiv ausführt, ist das Verwahren von Wertgegenständen und – papieren. Bücher Falls Sie sich fragen, ob Beglaubigungen oder Beurkunden teuer sind, können wir Sie beruhigen. Die Preise für solche Dinge sind nicht sehr hoch, denn der Gedanke dahinter ist, dass sich jeder die notariellen Dienste leisten kann, egal wie viel man verdient. Es ist nämlich sehr wichtig, dass alles eingetragen wird und dabei nichts vertuscht wird, nur weil man die Kosten dafür nicht zahlen kann. Ein weiterer interessanter Fakt ist, dass die Notarkosten direkte Nebenkosten eines Immobilienkaufs bzw. -verkaufs sind.
Für Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, gilt die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit allerdings nicht. Da die Berufe der Richterin bzw. des Richters, der Staatsanwältin bzw. des Staatsanwalts, der Notarin bzw. des Notars, sowie der Diplomrechtspflegerin bzw. des Diplomrechtspflegers Ausübung öffentlicher Gewalt darstellen, sind sie auch nach dem Beitritt Österreichs zum EWR und zur EU österreichischen Staatsbürger*innen vorbehalten. Hingegen kann der Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts unter bestimmten Voraussetzungen auch von Rechtsanwält*innen ausgeübt werden, die Angehörige eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens und dort als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zugelassen sind. Juristische Ausbildung Allen Rechtsberufen (dies gilt nicht für den Beruf der Diplomrechtspfleger*innen) ist gemeinsam, dass man zunächst das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität in Österreich (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck) absolvieren muss.
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor. Die Aufgaben des Notars Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten über die rechtliche Tragweite ihrer abgegebenen Erklärungen und Ihres Handelns verstehen und überblicken. Hier finden Sie nähere Informationen über die Aufgabenfelder des Notars.