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Der Verordnungsgeber ist zwar ermächtigt, im Bedarfsfall eine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen oder Einrichtungen zu erlassen (§ 48 Abs. 2 Nr. 6 AMG), davon wurde bis heute jedoch kein Gebrauch gemacht. Für Zahnärzte lässt sich dieser Grundsatz jedoch aus der jeweiligen Berufsordnung in Verbindung mit dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde ableiten, so die LAK Baden-Württemberg. Hormonelle Verhütung: Rezeptpflicht und Kostenübernahme - familienplanung.de. Dies bedeutet, dass sich auch die Verordnungsbefugnis nur auf den Bereich der Zahnheilkunde erstreckt. Nach Auffassung der Kammer gilt dies auch dann, wenn ein Zahnarzt verschreibungspflichtige Arzneimittel für den Eigenbedarf bezieht und das gewünschte Präparat nicht vom Approbationsbereich umfasst ist. Die Apotheke dürfe demnach die Verschreibung nicht beliefern, ob es sich um Eigenbedarf oder um Bedarf für die Behandlung eines Dritten handelt, sei hierbei unerheblich. Die Bundeszahnärztekammer sieht dies im Zusammenhang mit dem Eigenbedarf allerdings anders. Sie ist der Auffassung, dass das Arzneimittelgesetz und die AMVV keine Beschränkungen für die Eigenbedarfsverordnung durch Zahnärzte beinhalteten.
Genaueres weiß ich nicht, vermute aber, dass er Rezepte nur heraus gibt, wenn es sich nicht primär um Verhütung handelt, sondern die Pille anderweitig eingesetzt wird. Benutzer73842 (35) #5 Ja Rezept für die Pille ausstellen darf er, vielleicht wird er dir aber nur eine 3 Monats Packung aufschreiben. Wenn du die Pille jedoch noch nicht vorher genommen hast, wird er dir wohl erst raten zum Frauenarzt zu gehen. Kann der Hausarzt Folgerezept für die Pille ausstellen? (Medizin, Arzt). Ein Ersatz für den Frauenarzttermin sollte so etwas aber nicht sein, die Kontrolle dort kann dir kein Hausarzt ersetzen und ist natürlich auch wichtig! Benutzer81418 (29) Benutzer gesperrt Themenstarter #7 es geht um das erste mal verschreiben lassen die frauenärtzin von meiner freundin hat aber est in 2monaten wieder einen termin nur zum verschreiben is des dann doch n bissl lang wir schlafen zwar noch nich miteinander aber machen petting und ich bin da seeeeehr vorsichtig was die sache betrifft und dann hatte ich die idee mim hausarzt hab da mal iwo was aufgeschnappt #8 die frauenärtzin von meiner freundin hat aber est in 2monaten wieder einen termin.
:/ 05. 2008, 18:38 Zitat von Inaktiver User Hach ja das würd ja auch noch gehen *seufz* dann müsst ich wenigstens nicht mit den dummen Notfallfahrplänen mich rumschlagen, wo ich hier die Zeit besser in lernen investieren kann als in der Kälte am Bahnhof warten. 05. 2008, 18:46 Addict haha, meiner hat mir letztens eins für 6 monate aufgequatscht, weil es ja dann günstiger ist:) also, fand ich gut, aber bei meiner fa krieg ich immer nur eins für 3monate... 05. 2008, 18:50 Hihi ^^ das klingt als müsste ich einfach mal abwarten wie meiner das so handhabt! 06. 2008, 11:02 Ich lass mir das Pillenrezept manchmal von meinem Vater ausstellen. Und der ist Kinderarzt. Also ja, beim Hausarzt sollte es dann wohl auch möglich sein. 06. 2008, 11:13 Junior Member ich lass es mir auch immer von meinem vater schreiben. der ist hausarzt. Pillenrezept hausarzt. also geht's. ist es nicht ohnehin egal, wer ein rezept schreibt, solange es ein approbierter arzt ist!? dachte ich bisher... 06. 2008, 11:23 V. I. P. ich glaub auch. mein vater ist auch arzt und hat mir schon einige rezepte ausgestellt.
Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring, Verhütungspflaster) gibt es nur auf Rezept. Die meisten Frauen müssen sie selbst bezahlen. Nur bis zum 22. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Hormonelle Verhütungsmittel müssen von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden und sind auf Rezept in jeder Apotheke erhältlich. Mädchen bis zum Alter von 14 Jahren darf die Ärztin oder der Arzt die Pille nicht ohne Zustimmung der Eltern verordnen. Der Grund für die Rezeptpflicht ist, dass nicht jede Frau hormonelle Verhütungsmittel verträgt. Ihre Einnahme kann zum Beispiel bei Herz-Kreislauf-Problemen problematisch sein, bei einem erhöhten Thromboserisiko sowie bei Übergewicht und für Raucherinnen. Solche Risiken oder bestehende Krankheiten müssen deshalb ärztlich abgeklärt werden – ebenso wie mögliche Wechselwirkungen der Verhütungsmittel mit bestimmten Medikamenten. Pillenrezept vom Hausarzt?. Ärztinnen und Ärzte kennen die Wirkungen der unterschiedlichen Substanzen und können daher das passende Verhütungsmittel empfehlen.