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Eine Anfrage des SPIEGEL hat XVideo bisher nicht beantwortet. Gesetzgeber soll handeln Chris Köver, Redakteurin bei, sieht in den Videos und der Nachfrage nach solchen Inhalten ein gesellschaftliches Problem. Das Portal werde aber seiner Verantwortung nicht gerecht. »XVideos könnte sicher mehr tun, um die Verbreitung dieser Aufnahmen zu verhindern: aktivere und sorgfältigere Moderation, keine automatischen Empfehlungen in der Suchfunktion, die eindeutig von sexualisierter Gewalt handeln«, sagt sie dem SPIEGEL. Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. Gerade die europäischen Gesetzgeber haben den Bedarf erkannt. So sind im Digitale-Dienste-Gesetz Sondervorschriften für die Anbieter von Pornoportalen vorgesehen. Wenn Betreiber ihren Nutzern erlauben, Videos hochzuladen, müssten sie deren Identität per E-Mail und Handynummer verifizieren. Außerdem müssten die Anbieter eine qualifizierte Beschwerdeabteilung unterhalten. Dreijährige vergewaltigt – Kastration?. Zusätzlich hat die EU-Kommission Anfang März ihre Pläne vorgestellt, um »digitale Gewalt« gegen Frauen zu unterbinden.
Marcus da Gloria Martins, Sprecher der Münchner Polizei, sitzt vor einem Bildschirm, auf dem die Polizei ein Vergleichsbild einer Wolfsmaske präsentiert. Mit einer solchen Maske hatte sich der Täter der Elfjährigen genähert und sie vergewaltigt. Wera Engelhardt/dp Dieses Verbrechen schockierte Deutschland: Im Juni 2019 zerrte ein Mann eine Elfjährige in ein Gebüsch und vergewaltigte sie, am helllichten Tag mitten in München. Düsseldorf: Nach Vergewaltigung auf Schiff – „erzwungene Gesellschaft“ - derwesten.de. Rund zwei Jahre später wurde er verurteilt. Nun muss das Sexualdelikt neu verhandelt werden. Das Gericht in Karlsruhe führte aus, dass die Haftstrafe von zwölf Jahren angesichts der zusätzlich verhängten Sicherungsverwahrung zu hoch gewesen sei. Gericht verurteilte Mann zu Sicherheitsverwahrung und 12 Jahren Das Landgericht hatte einen damals 45-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte der Mann im Prozess gestanden, eine Elfjährige im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben - am helllichten Tage mitten in München.
Das reicht von Aufnahmen, die augenscheinlich von Paaren einvernehmlich aufgenommen wurden, über Inhalte, die von einer versteckten Kamera stammen könnten, bis hin zu Szenen, die vermeintliche Vergewaltigungen zeigen: etwa Sex mit schlafenden oder bewusstlosen Frauen. Ob die Szenen tatsächlich authentisch sind, lässt sich von außen nicht überprüfen. Oberflächliche Verbote Die Betreiber sind sich des Problems offenbar bewusst. In den Geschäftsbedingungen untersagt XVideos ausdrücklich, Inhalte hochzuladen, in denen sexuelle Gewalt zu sehen ist oder auch nur dargestellt wird. Zudem gibt es einige Filter, die solche Inhalte erkennen sollen. Wer beispielsweise »Vergewaltigung« oder das englische »Rape« in das Suchfeld des Pornoportals eingibt, bekommt keinerlei Ergebnisse angezeigt. Auch beim Hochladen werden Inhalte mit einer solchen Beschreibung laut den Recherchen von mit einer Fehlermeldung abgelehnt. Solche Beschränkungen kratzen aber allenfalls an der Oberfläche, wie eine kurze Suche belegt.
Der Mann war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft und bereits als Jugendlicher mit Sexualdelikten aufgefallen. Zum Tatzeitpunkt befand er sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zur Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg fiel er dem Landgericht zufolge über das Kind her. Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann (l) steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt Adam Ahmed im Verhandlungssaal. Sven Hoppe/dpa Lesen Sie auch: Gefängniswärterin flieht mit Insassen, bis sie gefasst wird – jetzt ist sie im Krankenhaus gestorben >> Der Verteidiger hatte im Prozess erfolglos auf eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten verwiesen und gefordert, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das Landgericht dagegen ging von einer minuziösen Planung aus und bescheinigte dem Mann eine "intensive Neigung zur Begehung von Straftaten" - ein Grund für die Verhängung der Sicherungsverwahrung.
XVideos-Screenshot Foto: XVideos Kaum etwas findet sich im Internet so schnell wie Pornografie. Doch auf den einschlägigen Portalen gibt es bei Weitem nicht nur professionell gedrehte Videos, auch bedenkliche Inhalte sind oft problemlos abrufbar. Eine Recherche von zeigt: Die Schutzmaßnahmen bei XVideos, einem der weltgrößten Anbieter, waren offenbar unzureichend. XVideos gehört zu jenen Portalen, die in den vergangenen Jahren fast den kompletten Markt für Online-Pornografie übernommen haben. Ein Unterschied zu Konkurrenten: Zumindest bis Ende 2021 war es noch relativ einfach, Inhalte auf XVideos hochzuladen. Portale wie Pornhub hatten diese Funktion abgeschaltet oder zumindest eingeschränkt, weil die Funktion unter anderem für Spanner oder andere Videos missbraucht wurde, mit denen vor allem Frauen ohne ihre Zustimmung der Öffentlichkeit vorgeführt werden. Während sich viele Anbieter auf Filme mit professionellen Pornodarstellerinnen und -Darstellern spezialisiert haben, wimmelt es bei XVideos von Videos, die zumindest den Anschein erwecken, dass hier private Sexszenen gezeigt werden.
Die Polizei präsentierte in der Verhandlung eine Wolfsmaske, mit der der Täter sich zu tarnen versuchte. Polizei München Anwalt des Täters jubelt Es werde keine neue Beweisaufnahme zur Tat geben, hieß es. Die Jugendschutzkammer könne aber bei der erneuten Strafzumessung die Entwicklung des Täters seit seiner Verurteilung und seine persönlichen Umstände neu bewerten. Der Anwalt des Täters erklärte, der BGH sei seiner Revision vollständig gefolgt. Nun wird er Faller erneut verhandelt, eine neue Beweisaufnahme zum Fall muss aber nicht erfolgen.