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Derzeit sind zwölf Pferde und sieben Ponys auf dem Privatgelände untergebracht. Zwei Stallungen mit 28 Boxen sollen im "Stampfgraben" gebaut werden. Foto: Mugler Foto: Mugler, Dennis Nach dem Technischen Ausschuss hat auch das Gesamtgremium mit deutlicher Mehrheit sein Einvernehmen für einen Teil der Vorhaben versagt. Entscheiden kann die Kommune jedoch nichts. Das ist Sache des Landratsamtes. Das wird jetzt die Baugenehmigung erteilen. Privilegierung muss gegeben sein Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Überdachter reitplatz genehmigung errichtet. Eine Ausnahme: Das Vorhaben wird als "privilegiert" eingestuft, also wenn es zum Beispiel einem landwirtschaftlichen Betrieb
Reitplatz im Außenbereich: Wegen naher Wohnbauten sind Lärmschutzauflagen angemessen - Der Hof selbst liegt im Außenbereich, aber direkt neben Wohnbauten am Rande einer Kleinstadt. Die Baubehörde hatte den vom Hofeigentümer geplanten Bau eines überdachten Reitplatzes genehmigt — allerdings mit Auflagen. Aus Rücksicht auf die nahen Wohngebäude sollte der vom Reitplatz ausgehende Geräuschpegel tagsüber 55 Dezibel nicht überschreiten. Gegen diese Auflage klagte der Hofeigentümer, weil er die Einschränkung für unverhältnismäßig hielt. Man sei hier schließlich auf dem Land, erklärte er. Seine Forderung: Die Behörde solle die Obergrenze zumindest auf 60 Dezibel erhöhen, wie sie auch in einem Dorfgebiet gelten würde. Doch diese Korrektur wurde vom Verwaltungsgerichtshof München abgelehnt (1 ZB 15. Überdachter reitplatz genehmigung des. 126). Einerseits müssten Hauseigentümer, deren Grundstücke am Rand des Außenbereichs lägen, mehr Lärm- und Geruchsbelastung ("Immissionen") hinnehmen, als das in einem reinen Wohngebiet der Fall wäre.