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Hallo zusammen, Mein Opa hat mir vor seinem Tod sein Auto geschenkt / versprochen (Nur mündlich, nichts schriftlich), als ich Ihn das letzte mal gesehen hab. Als mein Vater Ihn das letzte mal besucht hatte, hat mein Opa Ihn die Papiere überreicht. 2 Tage später Starb er. Es gibt nichts schriftliches, und rechtlich gesehen war er auch nicht mein leiblicher Opa, war aber über 13 Jahre für mich da!!! Er war der 1. Ehemann meiner Oma und Sie hatten ein Sohn. Meine Mutter kommt aus der 2. Ehe! Der eigentliche Erbe (sein Sohn), weiß die Sache mit dem Auto und hatte nichts dagegen (aber auch nur Mündlich), wollte aber wahrscheinlich das Erbe erst gar nicht antreten!!! Wir haben den Wagen erstmal unabgemeldet zu uns geholt (TÜV abgelaufen). Ist das jetzt mein Auto und ist die mündliche Schenkung Rechtens? Mündliche schenkung auto leasing. Könnte das Auto doch noch zum Erbe/Nachlass gezählt werden? Was sollte man jetzt machen? Bitte um Antwort!!! Gruß Wilhelm 9 Antworten Eigentümer des Kfz. ist - sofern es nicht der finanzierenden Bank sicherungsübereignet worden ist - der Erbe des verstorbenen Opa.
Betrifft die Handschenkung ein Geschenk mit einem höheren Geldwert (Immobilie, Auto, Geldbetrag einer gewissen Höhe), ist zu beachten, dass eventuell die Schenkungsteuer fällig wird. Dazu muss die Handschenkung beim Finanzamt gemeldet werden. Größere Geschenke werden zudem im Falle einer Erbschaft angerechnet. Schenkungsversprechen Bei einem Schenkungsversprechen verspricht jemand einem anderen, ihm in der Zukunft etwas unentgeltlich zu schenken. Da sich der Schenkende durch ein Schenkungsversprechen dazu verpflichtet, Vermögensgegenstände ohne Gegenleistung zu übertragen, muss zu seinem Schutz der Schenkungsvertrag von einem Notar beurkundet werden (§ 518 Absatz 1 BGB). Ohne notariell beglaubigten Schenkungsvertrag ist das Schenkungsversprechen unwirksam und kann nicht eingeklagt werden. Mündliche schenkung auto trader. Der Schenkende kann die versäumte Einhaltung der Formvorschrift allerdings dadurch heilen, dass er die Schenkung bewirkt (§ 518 Absatz 2 BGB). Übergibt der Schenkende dem Beschenkten die Sache oder verschafft er ihm auf anderem Weg das Eigentum an dem Gegenstand der Schenkung, wird die Schenkung ohne notariell beglaubigten Vertrag wirksam.
Existiert eine solche Urkunde, dann kann man sich – mit Aussicht auf Erfolg – Gedanken darüber machen, ob in der Zusage eine Erbeinsetzung oder lediglich ein Vermächtnis zu sehen ist. Die schenkungsrechtliche Seite des Versprechens Nur in den allerseltensten Fällen existiert aber ein solches Schriftstück. Viel häufiger kommt es vor, dass eine Zusage vom Betroffenen vor seinem Tod lediglich mündlich abgegeben wird. Wenn vor diesem Hintergrund ein erbrechtlicher Erwerb – mangels Schriftform – ausgeschlossen werden kann, muss in jedem Fall geprüft werden, ob hinter der Zusage des Erblassers nicht eine Schenkung steckt und der Adressat der Zusage nicht aus schenkungsrechtlichen Gründen Ansprüche anmelden kann. Mündliche schenkung auto occasion. Dabei muss aber immer berücksichtigt werden, dass sich die strengen Formvorschriften des Erbrechts nicht ohne weiteres außer Kraft setzen lassen, indem man den Vorgang einfach in eine Schenkung umetikettiert. Liegt eine nur mündliche Zusage vor, wonach der Adressat der Zusage für den Fall, dass der Adressat der Zusage den Betroffenen überlebt, einen Vermögensgegenstand erhalten soll, dann kann man aus einer solchen – formunwirksamen – Erbeinsetzung nicht ohne weiteres eine gültige Schenkung machen.