Kleine Sektflaschen Hochzeit
Kinder und Rente: Mehr Rente durch Zeiten der Kindererziehung Die Zeiten der Kinderziehung wirken sich später auf die Höhe der Rente auf. Denn der Staat zahlt für jedes Kind in die Rentenkasse ein - sogar zusätzlich zum Einkommen. Im Alter kommt das Vater oder Mutter zugute. Wer in Deutschland Kinder erzieht, erhält dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung einen finanziellen Ausgleich. Neben den leiblichen Eltern können hiervon Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie Großeltern oder Verwandte profitieren. Grundlage sind die sogenannten Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten. Kindererziehungszeiten: Der Staat zahlt die Beiträge für den Rentenversicherung Für die Erziehung von Kindern zahlt der Staat Rentenbeiträge. Diese werden als Kindererziehungszeiten bezeichnet. Kindererziehungs/ Kinderberücksichtigungszeiten. Die Höhe der Beiträge entspricht den Beiträgen, die ein Durchschnittsverdiener einzahlt. Im Jahr 2018 lag der durchschnittliche monatliche Verdienst bei 3160 Euro. Für Geburten vor 1992 werden Kindererziehungszeiten für die Dauer von zwei Jahren beziehungsweise 24 Monaten angerechnet, für Geburten danach sind es drei Jahre beziehungsweise 36 Monate.
3 aufgrund Ihrer Angaben folgendes einzutragen ist: - in der ersten Spalte die Anerkennung der Kinderberücksichtigungszeiten für die Mutter vom 28. 2009-31. 2009 - in der zweiten Spalte erfolgt die Anerkennung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten für den Vater für die Zeit vom 01. 2010-31. 2010 - ab dem 01. 2010 bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres wird die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeit wieder für die Mutter in die dritte Spalte eingetragen. Sollte zukünftig eine Änderung in der Aufteilung der Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten eintreten, kann erneut eine gemeinsame Erklärung für die Zukunft und maximal zwei Monate für die Vergangenheit abgegeben werden. 25. 2010, 10:58 Vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe es jetzt genauso gemacht wie sie es geschrieben haben nur mit der Abweichung das ich ab 01. 2010 meine Frau nicht eingetragen habe. Aber ich denke doch das es später deswegen keine Probleme geben wird, weil ich ab diesen Zeitpunkt wieder arbeiten gehe und meine Frau in Elternzeit ist.
Hinweis zur Verwendung von Cookies Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.