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1., 4. 3 oder 13a EStG zu erfassen und zu versteuern ist. Ist dies nicht der Fall sind die Flächen Privatvermögen und somit nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei veräusserbar. Dies sind aber nur ein paar grobe allgemeine Antworten. Den individuellen Fall kann eigentlich nur ein Steuerfritze beurteilen. Mit Grundsteuer A hat es sicherlich überhaupt nichts zu tun. Dies ist eine Frage des Bewertungsrechts. CarpeDiem Beiträge: 5313 Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57 steue von melusine » Mo Jul 28, 2008 14:13 Hallo, Also, der "Steuerfritze" sagt, hier sei das Land nicht Teil eines ldw. Betriebsvermögens. Der verkaufserlös ist nur zu versteuern, wenn der Eigentümer das Land weniger als 10 Jahre hatte. Und dann ist nur die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös zu versteuern. Ermittlung buchwert landwirtschaftliche grundstücke oberbayern. Ich hoffe, er hat recht. von Komatsu » Di Jul 29, 2008 10:58 Betriebl. Flächen vor 1970 angeschafft ist der Buchwert die 4 fache EMZ, danach gekauft der Anschaffungspreis. Verkaufserlös abzzgl. Buchwert = zuversteuernder Gewinn verteilt auf 2 Wirtschaftsjahre.
Für Hessen kenne ich das hier: Jetzt musst Du nur noch rausfinden, wie das in Deinem BL ist. Beitrag von Sunny » 30. Sep 2021, 10:59 Hallo Severina, vielen Dank für Deine Ausführungen. Ja, mir kommt das mit den 124€ als Ertragsmesszahl eben auch suspekt vor. Ich weiss, andere Bundesländer gehen "freizügiger" mit den Daten um als es in Bayern der Fall ist. Hier kann man sich einen Wolf suchen und muss oft feststellen, dass die ganze Zeit für die Suche/Recherche für die Tonne war. Ja, mir geht es wie Dir, dass mir die 1, 24€/m² realistisch erscheinen. Ich habe die Frage an den Steuerberater weitergerecht für welchen ich diesen Fall bearbeite. Bin auf seine Antwort sehr gespannt, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist Jedenfalls herzlichen Dank für Deine Unterstützung. Grüße Zurück zu "Gewinnfeststellung" Sind Sie bereit für einen modernen Online-Steuerberater? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Angebot! Ermittlung buchwert landwirtschaftliche grundstücke bayern. Wer ist online? Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste
Der Ansatz beträgt für Flächen der Nutzungsteile Hopfen, Spargel, Gemüse- und Obstbau 2, 05 EUR je qm und für Flächen der Nutzungsteile Blumen- und Zierpflanzenbau sowie Baumschulen 2, 56 EUR je qm. Voraussetzung ist, dass der Stpfl. dem FA gegenüber bis zum 30. 6. 1972 eine Erklärung über die Größe, Lage und Nutzung der betreffenden Flächen abgegeben hat. Fehlt es daran, gilt für die Bewertung § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 1 EStG. Herstellungskosten ergeben sich durch Verdoppelung der errechneten Beträge. Der Stpfl. hatte auch die Möglichkeit, bis zum 31. 12. 1975 den Antrag auf Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 EStG zu stellen. 40 Für Flächen mit Sonderkulturen, die am 1. 1970 durch einen anderen Nutzungsberechtigten als den Eigentümer bewirtschaftet wurden und bei denen nach § 48a BewG der Unterschiedsbetrag zwischen dem für landwirtschaftliche Nutzung maßgebenden Vergleichswert und dem höheren, durch die Intensivnutzung bedingten Vergleichswert bei der Feststellung des Einheitswerts des Eigentümers nicht zu berücksichtigen ist, ist § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. Frotscher/Geurts, EStG § 55 Schlussvorschriften (Sonderv ... / 6.3.3 Ermittlung des Ausgangsbetrags | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. 1 S. 1 EStG anzuwenden.