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Wenn Sie nach Viersen gezogen sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier anzumelden. Privatperson: Hauptwohnsitz in Viersen Juristische Person: Hauptsitz/Niederlassung in Viersen Anmeldung auf den gleichen Fahrzeughalter Persönliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung eVB – elektronische Versicherungsbestätigung Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ("Deckung") für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug. ggf. bisherige Kfz-Schilder ggf. Auto & Führerschein | Kreis Viersen. SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer – siehe Formulare Fahrzeugpapiere Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original – TÜV Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk. : HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Zulassungsbescheinigung Teil 1 – früher Fahrzeugschein Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden.
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