Kleine Sektflaschen Hochzeit
Grundsätzlich ist der Aufhänger gleich. Mir geht es darum, kundzutun, dass jetzt der TÜV in NRW (zu anderen Bundesländern kann ich nix sagen) den Beschichtern offensichtlich verboten hat, Alufelgen zu pulvern (Peter, diesmal keine doppelte Verneinung). Wenn dem so ist, und warum sollte ich meinem Beschichter nicht glauben, dann müsste das doch auch in anderen Bundesländern greifen? Oder hab ich da ein Verständnisproblem? Gruß 18. 2017, 14:43 #8 einer technischen Anweisung ist allen Pulverbetrieben verboten worden, Alufelgen, die auf Fahrzeuge kommen, nicht mehr zu pulvern..... Pulverbeschichten nicht erlaubt!?. Typische Ersatzhandlung um Haftungsrisiken auszuschließen und so sinnvoll wie der Hinweis "kann Spuren von Nüssen und Sellerie enthalten" auf quasi allen verpackten Lebensmitteln. Unsere Firma streicht den Automobilern auch den von ihnen geplanten Verwendungszweck des Materials aus der Bestellung. Sonst müssten wir als Halbzeughersteller ggf. dafür haften, dass der Automobiler das Material unsinnig einsetzt. Es gibt einfach viel zu viele Juristen und noch mehr A.... löcher, die für eigene Dummheiten noch was rausholen wollen.
Hier ist hauptsächlich die DEKRA für Stilllegungsfälle bekannt. Sie sieht in der nachträglichen Pulverbeschichtung eine Art Reparatur an den Felgen, die nicht zulässig sind, laut einer technischen Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Und auch in vielen Internetforen wird immer wieder behauptet, dass dies der Grund für die Stilllegung des Autos war. Pulverbeschichtung felgen verboten. Eine Reparatur, die Eingriffe in das Gefüge des Materials, oder eine Rückverformung oder Wärmebehandlung zum Inhalt haben, sind grundsätzlich abzulehnen. Das ist auch verständlich. Immerhin ist die Felge an der verformten Stelle geschwächt und damit ein Sicherheitsrisiko. Auch das nachträgliche Schweißen einer gerissenen Felge ist nicht erlaubt. Das ursprüngliche Materialgefüge wird in diesem Fall verändert was auch bei einer Rückverformung mittels Wärmebehandlung der Fall ist. Wurde eine Felge mit solcher einer "Holzhammer-Methode" repariert, entspricht das Rad nicht mehr der Radfestigkeit die in den ursprünglichen Unterlagen zum betreffenden Alurad vermerkt ist.
Das dachte ich mir schon, daß mit der Aussage übertrieben wurde. Sand macht echt rauh und orangig. Der Chris hat mal einen Satz AVUS bekommen, die mit Sand gestrahlt wurden. Die Felgen sind nun mal gar nicht mehr glatt. Kann man die aber nun noch verwenden? Aussehen tun sie so, als ob sie ihren Dienst schon gerne machen würden und nicht brechen... Beiträge: 2750 Registriert: Di 1. Pulverbeschichtung felgen verboten in deutschland. Apr 2008, 08:04 Wohnort: Neunkirchen am Brand von Foren Mitglied » Sa 17. Mär 2012, 22:42 PADO hat geschrieben: Danke Euch für die Infos! Hi nochmal, lass sie Pulverbeschichten, das bügelt die Zelluitis wenigstens bis auf ein minimum glatt, so brauchst halt nicht Spachteln oder Füllern. schmidtla Alltagsschlurre A6 C4 Avant T3 Carat, Bj. 86, 2, 9i V6-Motor Granada I Turnier, V6 2, 6 l-Turbo, Bj. 1976, Motor ist drin Motor läuft! Turbo ist angeflanscht\:D/ Mercedes 230E, W124, Bj. 91 H & Saison CZ 175 Typ 477 von Foren Mitglied » Sa 17. Mär 2012, 22:54 Die Entscheidung wird dein Spezl selber treffen müssen - du siehst ihnen hald nicht an, was damit getrieben wurde (Strahldruck, Körnung, Materialabtrag).
Das mit der Temperatur und der Gefügeänderung/-Schwächung ist in meinen Augen völlig aus der Luft gegriffen. Diese "Tune it safe" Kampagne dient in meinen Augen auch nur dazu die Leute von ALLEM abzuhalten, was es nicht direkt aus dem Regal zum Dranschrauben mit ABE gibt. Eine Kreativitäts- und Individualisierungsverhinderungskampagne ist das für mich...
#1 Ich hab gerade mal im ein wenig rumgestöbert und bin dabei auf folgenden Thread gestoßen: Abenteuerlicherweise habe ich dort folgendes gelesen Nur mal zur Info seit dem 1. 01. 2011 ist ein bearbeiten durch schleifen oder lackierungen wo der Lack mit mehr als 200 Grad eingebrannt wird (dazu gehört auch das Pulvebeschichten) verboten! Dies bedeutet auch das dann die ABE der Felgen erlischt, also vorsichtig mit der Farbwahl. Die Quelle wo ich das her habe ist von einer KFZ-Fachzeitschrift die wir in der Meisterschule haben, werde die Tage den Bericht einscannen und dann könnt ihr den lesen! Fakt ist das es ab dieses Jahr verboten ist Hat darüber jemand was gelesen? Infos? Quellen? Chemisches Entlacken - Entlackung von Alufelgen. Mir ist das ganze nämlich mehr als neu:nixweiss: Bei Google hab ich leider auch nichts verwertbares gefunden oder ich habs einfach übersehen. #2 Hat der besagte die Seite eingescannt oder nur blabla? #3 Michel schrieb: Bisher wars nur blabla und es kam keine Seite. Wenn er bis Samstag nichts eingescannt hat werd ich ihm mal ne PM schreiben.
Eine einfache und effektive Art des Tunings ist der Kauf vorgefertigter Felgen. Das Angebot reicht von der hochglanzpolierten goldenen Felge bis hin zu tiefschwarzen Ausführungen. Hierbei gibt es passende Angebot für Felgen und Kompletträder. Felgenkonfiguratoren helfen darüber hinaus bei der Auswahl des gewünschten Exemplars. Außerdem ist das Hochglanzpolieren ist eine grundsätzliche Möglichkeit, auch nach dem Felgen-Tuning noch eine optische Aufwertung zu erzeugen. >>> Felgen polieren lassen: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen >>> Felgen selbst polieren: Anleitung und Tipps Beleuchtete und leuchtende Felgen: verboten oder erlaubt? Jede lichttechnische Anlage am Fahrzeug muss durch eine Prüforganisation abgenommen werden. ▷ KTL Beschichtung und Pulverbeschichtung | Pforzheim. Daher ist es prinzipiell nicht erlaubt, Leuchtdioden an der Felge anzubringen, sofern das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen soll. Im Einzelfall erfolgt die Überprüfung durch den TÜV, die DEKRA oder eine andere Organisation. Glänzende Felgen hingegen sind erlaubt, sodass mit der Wirkung von Licht durchaus gespielt werden kann.