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Diese Kosten werden mit den später anfallenden Gebühren verrechnet, wenn eine anwaltliche Vertretung in derselben Angelegenheit nötig wird. Die Abrechnung der anfallenden Kosten erfolgt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses für Rechtsanwälte geltende Vergütungsgesetz schreibt in Abhängigkeit vom Streitwert die Höhe der anfallenden Gebühren vor, die ich Ihnen gerne im Einzelnen darstelle. Sollten Sie dies wünschen, kann auch eine Stundenhonorarvereinbarung abgeschlossen werden. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist es erforderlich, eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung zu richten. Diese erteilt in der Regel kostendeckenden Rechtsschutz. Hierzu benötige ich die Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Vertragsnummer. Bitte bringen Sie diese zum Beratungsgespräch mit. Rechtsanwalt familienrecht nürnberg. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, besteht die Möglichkeit, im Falle von Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren zu beantragen.
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