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Möchte ein Fußgänger die Straße überqueren, muss der Fahrer den Wagen zum Stehen bringen. Etwas anders sieht es aus, wenn ein Radfahrer auf seinem Zweirad sitzt. In diesem Fall hat der Radler eigentlich keine Vorfahrt. Dennoch ist es in der Praxis üblich, dass Autofahrer nicht auf ihr Recht, zuerst fahren zu dürfen, bestehen. Dadurch können Unfälle vermieden werden. Was besagt Paragraph 1 Absatz 2 StVO? Die zweite wichtige Grundregel für die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland wird in § 1 Absatz 2 StVO definiert: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Hierbei sind Kfz-Fahrer besonders in der Pflicht, denn diese sind die stärkeren Verkehrsteilnehmer. Fußgänger oder Radler werden hingegen eher als schwächere Verkehrsteilnehmer bezeichnet, da diese bei Kollisionen viel weniger geschützt sind. Fahrschülerhilfe.de – fahren lernen etwas leichter gemacht. Auch diese in § 1 StVO vorgegebene Regel ist sehr allgemein gefasst.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist. " Der zweite Absatz wurde mit 1. Oktober 1994 angefügt, die generelle Ausnahme für Menschen mit Hörbehinderung mit 1. Juli 2005 beseitigt. Vertrauensgrundsatz – Wikipedia. Die Zielbestimmung "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" trat mit 31. Mai 2011 in Kraft. Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Einen eigentlichen Vertrauensgrundsatz wie in Deutschland kennt die Schweiz nicht. Der Artikel 26 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) formuliert allerdings die sogenannte Grundregel und lautet: "(1) Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. (2) Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird. "
Tipp: >> Hilfe im §§-Dschungel... Komplette Übersicht über alle Foren oder Beiträge (24 Std. ) (ohne Foren! ) nur exakte Wortphrase | Foren durchsuchen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Werbung:
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Das Vorsichts- und Rücksichtnahmegebot sowie das Verbot, andere zu schädigen, zu gefährden, vermeidbar zu behindern oder zu belästigen, können bei der Beurteilung der Frage, inwieweit jeder der Unfallbeteiligten zum konkreten Unfallgeschehen beigetragen hat, nicht unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt für den Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die in der konkreten Situation erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seines Schadensersatzanspruches hinnehmen muss. VGH München v. 02. 07. 2014: Ein Fußgänger verstöößt gegen § 11 Abs. 3 Halbsatz 1 StVO, wenn er sich weigerte, die Straßenbahngleise zu verlassen, um einer wartenden Straßenbahn die Weiterfahrt zu ermöglichen, und ihn die im Rahmen des Straßenmusikfestivals zu diesem Zweck eingesetzten Ordner dazu auffordern, und er stattdessen auf dem Recht beharrte, einer Musikdarbietung auch auf den Gleisen zuzuhören. OLG Koblenz v. 08. 2014: Biegt ein Fahrzeugführer auf einer Kreuzung ab, obwohl er in Fahrtrichtung wegen der Sonne keinerlei Sicht hat, so ist dieser "Blindflug" als Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu werten.
Und das kommt immer mehr zu kurz. Ich möchte Euch hiermit Alle um etwas mehr Rücksicht und Umsicht bitten! Dies betrifft ALLE Verkehrsteilnehmer! Jeder von uns möchte doch nur gut ankommen. Das fängt beim Fußgänger an und endet nicht beim LKW-Fahrer. Erinnern wir uns mal wieder an diese Regeln der StVO und wenden sie an, wird es auf unseren Straßen auch wieder etwas weniger aggressiv. Gute Fahrt! Marc Hi, mein Name ist Marc. Ich bin der Gründer von und. In Zusammenarbeit mit meiner Frau Sandra, möchten wir euch etwas über unsere Ausflüge in der Region (RNK), Zukunft Radverkehr, Mobilität, Technik und unsere Motorräder KTM 790 Duke, BMW R1200R und Honda NC700S berichten. Gefallen dir meine Bilder? Dann buch mich ganz einfach unter Für Anfragen für Zusammenarbeit: anfragen (@) "Genieße jeden Tag, es könnte Dein letzter sein! " Euer Marc