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Dienstag, 15. Dezember 2009 14:24 Griechenland / FYROM. Bürger aus der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien (Uno-Kurzbezeichnung: FYROM) können ab Samstag dieser Woche ohne Visum nach Griechenland einreisen. Bisher musste ein solches bei den zuständigen griechischen Behörden beantragt werden, was den Reiseverkehr erschwerte. Beschlossen worden war die Lockerung der Visumspflicht vom Rat der Minister für Äußeres und Justiz der EU-Mitgliedstaaten am 30. November. er. Betroffen sind außer der FYROM auch die Bürger Serbiens und Montenegros. Einreise griechenland bosnische staatsbürger von. Voraussetzung ist die Vorlage eines Reisepasses mit biometrischen Daten. Für die Einreise nach Griechenland gilt eine Sonderregelung beim Abstempeln der Reisepässe. Da die griechische Regierung die offiziellen Reisedokumente der FYROM nicht anerkennt, wird der Stempel auf ein gesondertes Blatt Papier gesetzt. (Griechenland Zeitung, dk) Nach oben
Terrorismus und Entführungen Kriminalität Kleinkriminalität kommt vor (Taschendiebstahle und Einbrüche). Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig. Besonders in den grösseren Städten werden Autos durch professionelle Banden aufgebrochen oder gestohlen. Benutzen Sie wo möglich bewachte, abgeschlossene Parkplätze oder Parkhäuser. Verkehr und Infrastruktur Bosnien und Herzegowina verfügt nur über wenige Kilometer Autobahn. Der Strassenverkehr erfordert grösste Vorsicht, vor allem nachts. Einreise griechenland bosnische staatsbürger in pa. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand und es fehlen Markierungen. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden. Besondere rechtliche Bestimmungen Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0, 3 Promille Blutalkoholgehalt (0, 0 Promille für Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen respektive unter 21 Jahre alt sind).
Gültig am: Publiziert am: 26. 04. 2022 Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nebenstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19) In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Griechenland: Visa-freie Einreise für FYROM-Bürger nach Griechenland - GRIECHENLAND.NET. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Mass an Flexibilität. Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Fokus «Coronavirus (COVID-19) BAG: Coronavirus: Reisen Aktuelles Coronavirus (COVID-19) Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z. B. Absperrungen, Evakuationsbefehle. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Sarajevo. Medizinische Versorgung Eine breite medizinische Versorgung ist nur in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz. Bosnier hoffen auf visumfreie EU-Einreise bis Herbst – EURACTIV.de. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen. Zum Anfang Letzte Aktualisierung 04. Ohne Visum in die EU: Albanier und Bosnier dürfen rein - n-tv.de. 05. 2022
Nützliche Adressen Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. Regionales Konsularcenter in Wien, Österreich Schweizer Botschaft in Sarajevo Helpline EDA Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc. ) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Einreise griechenland bosnische staatsbuerger . Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc. Ausländische Vertretungen in der Schweiz Ausschluss der Haftung Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. Besondere Hinweise Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den lokalen Behörden anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen die Immigrationsbehörde von Bosnien und Herzegowina und die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Bern. Service for Foreigners' Affairs Wer die Meldepflicht nicht beachtet, muss mit Geldbussen oder der Abschiebung rechnen.