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14 Feb 2011 Freie Mitarbeit bei Steuerberatern ist jetzt möglich –> Änderung des § 7 BOStB Der seit langem umstrittene § 7 der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) hatte es bisher den Steuerberatern untersagt, freie Mitarbeiter zu beschäftigen, außer diese waren zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt, wie z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater. Obwohl zwei Urteile des Bundesfinanzhofes aus den Jahren 1995 und 1997 bereits diesen Paragraphen als rechtswidrig einstuften, änderte die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die BOStB nicht. Der b. b. Freie mitarbeit steuerberater mit. h. hatte mehrfach das Bundesministerium der Finanzen, das als Aufsichtsbehörde die Berufsordnung hätte aufheben können, auf diesen Missstand hingewiesen, ohne dass eine entsprechende Reaktion erfolgte. Erst auf Druck des Bundeskartellamtes, das die Behinderung des Wettbewerbs anmahnte, beschloss die BStBK auf der Sitzungsversammlung am 21. Dezember 2004 die Änderung des § 7 BOStB. Der Wortlaut wurde dahingehend geändert, dass eine freie Mitarbeit möglich ist, solange dies unter der Anleitung des Steuerberaters erfolgt.
Leistungen Partner Branchen Ratgeber Unternehmen Home Steuer-Ratgeber Buchstabe F Freie-mitarbeit Geschätzte Lesezeit: 2 Min. Freie Mitarbeit Mittlerweile gibt es sie in jedem Bereich, die freien Mitarbeiter. Das sind Mitarbeiter, die für den Auftraggeber tätig werden, aber keinen Arbeitsvertrag abschließen. Freie Mitarbeiter arbeiten selbstständig und können sich in aller Regel ihre Zeit frei einteilen. Erhalten Sie kostenlos unsere neuesten Artikel & Videos Melden Sie sich für unseren kostenlosen E-Mail-Service an, um immer als Erster über Neuerungen der Steuerbranche informiert zu werden. Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter von Steuerberatern: unzulässige Kooperation und Gebührenteilung - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK. Kostenlos, exklusiv und elementar für Sie und Ihr Business. Gib deine E-Mail-Adresse im Formular an, um dir den Ratgeber herunterzuladen: Arbeitsrechtliches Für Auftraggeber sind die freien Mitarbeiter deshalb interessant, weil sie für diese keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen und die freien Mitarbeiter auch nicht dem besonderen Schutz der Arbeitnehmer unterliegen. Daher entfallen der Kündigungsschutz, Mutterschutz oder Urlaub.
OLG Nürnberg, Urteil vom 26. 5. 2009, 3 U 178/09 (Revision eingelegt, Az. BGH: I ZR 95/09) Bilanzbuchhalter/innen und Buchhalter müssen ihre selbstständige Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei einer Steuerberatungsgesellschaft nicht am Ort ihrer beruflichen Niederlassung oder im Nahbereich der bei der Steuerberatungsgesellschaft beschäftigten Berufsträger (u. a. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) wahrnehmen. Wettbewerbsrechtlich dürfen diesbezüglich Steuerberater bundesweit Stellenanzeigen schalten. [Leitsatz d. Red. ] Praxis-Info! Problemstellung Eine Steuerberatungsgesellschaft, die bundesweit 50 Niederlassungen unterhält, versuchte durch Stellenanzeigen im Internet und in einer Fachzeitschrift sowie mithilfe von persönlichen Anschreiben im gesamten Bundesgebiet, Buchführungshelfer als freie Mitarbeiter zu gewinnen. Stellenangebote & freie Mitarbeit Steuerfachangestellte, Lohnbuchhalter, Steuerfachwirte, (Bilanz-) Buchhalter / innen - Steuerberater Hamburg - Schelly Steuerberater Hamburg. Dies wurde von der Steuerberaterkammer als unlautere geschäftliche Handlung nach § 4 Nr. 11 UWG beanstandet. Begründung: Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern sei (gemäß § 7 BOStB) nur dann zulässig, wenn diese weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig seien.
Quelle: eRecht24 Zum Fotonachweis Konzeption, Gestaltung und Programmierung: E-Mail:
*) Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 5 StBerG sind u. Freie Mitarbeiter :: Kühn u. Partner mbB. a. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.