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Die Abrechnung erfolgt für Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), für Zahnärzte nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In beiden Regelwerken ist festgelegt, dass sich die dort aufgeführten Gebührensätze nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes richten. Überschreitung Schwellenwert Innerhalb des Gebührenrahmes der GOÄ und GOZ sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung vom Arzt / Zahnarzt zu bestimmen. Eine Berechnung bis zum 2, 3fachen Gebührensatz muss vom Arzt / Zahnarzt nicht begründet werden. In der Abrechnungspraxis hat sich eingespielt, dass der 2, 3fache Gebührensatz der üblicherweise abgerechnete Gebührensatz ist. Geht der Arzt / Zahnarzt in seiner Abrechnung über den 2, 3fachen Gebührensatz hinaus, ist er nach der GOÄ / GOZ verpflichtet, dieses besonders zu begründen. Diese Begründung wird in der Beihilfenfestsetzungsstelle geprüft. Kvw münster beihilfe ansprechpartner. Kommt die Stelle zu dem Ergebnis, dass die Begründung, beispielsweise eine Abrechnung nach dem 3, 5fachen Gebührensatz nicht rechtfertigt, wird lediglich eine Abrechnung nach dem 2, 3fachen Gebührensatz als angemessen anerkannt.
07. 2019 eingestellt. Ab dem 01. 08. 2019 erfolgt die Bearbeitung der Beihilfen durch die kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) in Münster. Details einblenden Zuletzt aktualisiert am: 25. 2019
Münster, Arnsberg, Münster, Detmold Stichworte: Beihilfe Personal Rentenberatung Hauptverantwortlich: Münster Sonstige Beteiligte: Mitglieder Beihilfekasse (Stand 2020): Mehr als 450 Kommunen, kommunale Einrichtungen und weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie z. B. Hochschulen mit Sitz in Westfalen-Lippe Kurzprofil: Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) Dienstleistungen der kvw: neben Beihilfe auch Beamtenversorgung, Versorgungsfonds, Zusatzversorgung Anlass: Anlass der Kooperation ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Bündelung der Beihilfebearbeitung, die Absicherung von Spitzenrisiken sowie die Verfestigung der Haushaltsplanungen im Bereich Beihilfen.