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So ein Pony, das kann alles - Song Lyrics and Music by unbekannt (Immenhof) arranged by __Katja_ on Smule Social Singing app
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Pony hopp, ja du musst traben! hast keine Zeit, denn der Weg den wir noch vor uns haben ist für kleine Ponys groß und weit! ja du musst laufen! lauf wie der Wind! Dafür kannst du rasten und verschnaufen, wenn wir dann am Ziel der Reise sind. Trippel trappel Pony Trippel trappel trippel trappel Pony über Felder, durch die Wäler kreuz und quer. in der Melodie. Einmal links und einmal rechts bergauf, bergab. rundherum im Dorf Hühott! Hüho! Ponymelodie Dideldum didelda auf der Muntharmonika dideldum dideldi so geht die Melodie. Dideldum dideldu im Trab dazu. Rechtes Bein und linkes Bein über Stock und über Stein zuckel zuckel zuckel Trab bergauf bergab. Dideldum dideldi So geht die Melodie. Pferdchen hopp hopp schneller schneller! Schneller, schneller! Hoppla hopp doch bitte kein Galopp Trippel trappel Klippel klappel Trippeltrab und Klippelklap So geht der Ponytrab! Zieh mich eins, zwei drei, vier didelitt Laufen eins, zwei, drei, vier Ponybeinchen mit Dideldie So geht meine kleine Ponymelodie!
Der Kinderarzt kann hier definitiv weiterhelfen und gegebenenfalls an den richtigen Facharzt oder die nächste Schreiambulanz vermitteln.
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Nach Meinung des NDR hatte das OLG "wesentliche Aspekte der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes unberücksichtigt gelassen" (epd 5/18). NDR-Justiziar Michael Kühn sagte dem epd, eine Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Fall hätte zu einer grundsätzlichen Klärung der Rechte der Verleger und der Rundfunkanstalten in der digitalen Welt beitragen können. Daher bedauere er die Entscheidung, aber er respektiere sie. Der Sender teilte mit, das Bundesverfassungsgericht habe mit diesem Beschluss nicht in der Sache entschieden. Nach Meinung des Gerichts hätten sich die Grundlagen für das Klageverfahren mit der Gesetzesänderung 2019 maßgeblich verändert, aus diesem Grund sei die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hatte im September 2016 entschieden, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 sei von Texten und Bildern bestimmt und damit zu "presseähnlich" gewesen (epd 41/16). Damit gaben die Kölner Richter mehreren Verlagen recht, die gegen den NDR geklagt hatten.