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Gesetzessammlung
Verzeichnis der in der öffentlichen Liste des Kantons Zug eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand: 1. März 2022) Arnold-Bauer Cornelia,, Rechtsanwältin (DE), Cham Baza de la Fuente Maria Lourdes,, Abogado (ES), Baar Duve Michaela, Rechtsanwältin (DE), Oberägeri Freer Olga Igorevna, Solicitor (GB), Zug Gebhardt W. Hans-Uwe,, Rechtsanwalt (DE), Walchwil Gottlieb Andreas, LL. M., Rechtsanwalt (DE), Zug Häuser Frank, Rechtsanwalt (DE), Zug Lahorgue Jean-Philippe, Avocat (LU), Steinhausen Lasota Heller Katharina,, LL. Aufsichtskommission über Rechtsanwälte: Gerichte ZH. M., Adwokat (PL), Baar Leuthner Robert,, LL. M., Rechtsanwalt (AT), Cham Reichel Doris, Rechtsanwältin (DE), Zug Rosen Howard, Solicitor (GB), Zug Solter Andreas, Rechtsanwalt (DE), Zug Steckel Christopher E., Rechtsanwalt (DE), Zug Summ Stefan V., Rechtsanwalt (DE), Cham Windgassen Arno H., Rechtsanwalt (DE), Zug Zimmermann Anna Paula, Rechtsanwältin (DE), Zug
Mai 2022 Kantonsgericht des Kantons Zug 902629 Provisorische Nachlassstundung Gesuchstellende Partei: Nord Stream 2 AG, CHE-444. 239. 548, Baarerstrasse 52, 6300 Zug Der gesuchstellenden Partei wurde die provisorische Nachlassstundung gewährt.
Notariatssystem Mischform Zuständigkeit Im Kanton Zug gelten als Urkundspersonen: die Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter (wenn sie das zugerische Anwaltspatent oder ein gleichwertiges Patent auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts besitzen oder sich gegenüber der Aufsichtsbehörde in einer Prüfung ausgewiesen haben) der Grundbuchverwalter und dessen Stellvertreter die zur öffentlichen Beurkundung ermächtigten Rechtsanwälte Die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften kann durch die Staatskanzlei, die Gerichtskanzlei und die Urkundspersonen vorgenommen werden. Die Gemeindeschreiber, welche das zugerische Anwaltspatent oder ein gleichwertiges Patent auf dem Gebiet des Beurkundungsrechtes besitzen oder sich gegenüber der Aufsichtsbehörde in einer Prüfung über hinreichende theoretische und praktische Kenntnisse im Beurkundungsrecht ausgewiesen haben, sind zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Die Zuständigkeit für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte hingegen erstreckt sich nur auf die in ihrer Gemeinde gelegenen Grundstücke.
Die Erhöhung der Miete führt besonders oft zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Im Mieterhöhungsverlangen machen Vermieter häufig Fehler, die zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung führen können. Vermieter sollten wissen, welche Fehler es bei einer Mieterhöhung zu vermeiden gilt. So sparen sie Zeit und Geld für lange Auseinandersetzungen. Auch Mieter sollten sich mit diesem Thema beschäftigen, denn eine Vielzahl von Mieterhöhungen ist wegen derartiger Fehler nicht wirksam. 1. Ist die Mieterhöhung an alle Mieter gerichtet? Oft stehen mehrere Personen als Mieter im Mietvertrag und haben diesen mit unterschrieben. Dies ist zum Beispiel häufig bei Ehepaaren oder Wohngemeinschaften der Fall. Bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter das Schreiben namentlich an jeden der Mieter richten oder (insbesondere bei einer WG) einzelne Schreiben an jeden senden. Mieterhöhung - Schreibfehler hinsichtlich der Adresse von Vergleichswohnungen. Ein Brief zum Beispiel nur an den Ehemann reicht nicht aus. 2. Wer erhöht die Miete? Oft ist der Vermieter ein Unternehmen. Auch werden viele Häuser von Hausverwaltungen betreut, bei denen der Mieter nicht weiß, welche Befugnisse diese überhaupt haben.
Dort heißt es: "Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Vergleichswohnungen mieterhöhung kriterien definition. " Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind grundsätzlich zulässig Handelt es sich um eine freifinanzierte Wohnung, kann der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Unter der ortsüblichen Vergleichsmiete versteht man mithin die Miete, die für vergleichbaren Wohnraum am Wohnort des Mieters im Durchschnitt bezahlt wird. Was dabei jeweils vergleichbar ist, bestimmt sich nach Art und Größe des Wohnraums, nach dessen Ausstattung und Beschaffenheit, nach seiner Lage und letztlich auch nach der energetischen Ausstattung. Die Miete darf nach der Mieterhöhung also nicht teurer sein als die Durchschnittsmiete von vergleichbaren Wohnungen in der Gegend.
Frage vom 13. 5. 2017 | 19:55 Von Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich) Mieterhöhung nach § 558 BGB - Vergleichswohnungen, Kriterium: Ausstattung Ich habe ein Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter erhalten, beigefügt sind Angaben zu 4 Vergleichswohnungen im selben Haus. Diese Wohnungen sind der Lage nach korrekt bezeichnet, also auffindbar. Zur Ausstattung hat der Vermieter keine Angaben gemacht- die muss/kann ich selber in Erfahrung bringen. Vorab aber meine Frage: Ich weiss sicher, dass ich eine der wenigen Parteien im Haus bin, die überhaupt noch Gaseinzelöfen hat - damit lassen sich nur 2 von 3 Zimmern wirklich beheizen. Bei vielen anderen Wohnungen im Haus wurden vor Jahren Gasthermen eingebaut. Ist dies bei der Mieterhöhung (wir haben in unserer Stadt noch keinen qualifizierten Mietspiegel, der kommt erst im Laufe des Jahres) zu berücksichtigen, vor allem in Hinblick auf die Vergleichbarkeit? Vergleichswohnungen - Mieterhöhung auf Vergleichsmiete (nach § 558 BGB). Sind weitere Merkmale zu berücksichtigen: Badfliesen neueren Datums vs. Badfliesen aus den mutmaßlich frühen 70igern, Bodenbelag: Laminat vs.