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Urteil vom: 5. Februar 2007 Prozessnummer: 6A. 55/2006 Fahren in übermüdetem Zustand Am frühen Morgen des 24. 7. 2005 befuhr X eine Zufahrtsstrasse zu einem Mehrfamilienhaus. Vor dem Haus kollidierte er mit einem grossen Blumentrog. Anschliessend fuhr er durch den Torbogen des Mehrfamilienhauses die weiterführende Zufahrtsstrasse entlang. Nichtgenügen der meldepflicht busset. Diese war hinter dem Haus mit zwei Strassenpfosten versperrt. Als es ihm nicht gelang, diese umzukippen, setzte er sich ins Auto und schlief drei Stunden. Danach fuhr er rückwärts durch den Torbogen sowie am Blumentrog vorbei und entfernte sich. Strafrechtlich wurde X wegen Führens eines Personenwagens in übermüdetem Zustand, Nichtbeherrschens des Fahrzeugs und pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall mit Fremdschaden (Nichtgenügen der Meldepflicht) schuldig gesprochen und mit Fr. 800. – Busse bestraft. Das kantonale Strassenverkehrsamt entzog X daraufhin den Führerausweis für die Dauer von drei Monaten. X akzeptierte dies nicht und gelangte ans Bundesgericht.
Bezirksgericht Lenzburg 8400 Franken für Mini-Kollision mit Poller: Autolenkerin wehrt sich gegen horrende Rechnung Lange war es still um die Lenzburger Poller zwischen Bahnhofstrasse und Begegnungszone. 2006 installiert, kam es in den ersten Jahren zu über 70 Zwischenfällen mit Verkehrsteilnehmern. Nun hat er wieder zugeschlagen. Die Stadt schickte nach der Mini-Kollision mit dem Poller eine Rechnung über 8400 Franken. Stefanie Garcia Lainez Sogar die nationale Presse berichtete über die Lenzburger Poller, spätestens als 2013 auch drei Busse mit den Pollern zusammenstiessen. Bezirksgericht Aarau - Blitz-Freispruch: Töfflifahrer ist nicht schuld am Tod von Büsi «Tiger Woods». 2008 reduzierte das Bezirksgericht Lenzburg die Busse eines unkundigen Autofahrers, der einen Poller angefahren hatte. Und nun waren die Poller zurück vor dem Bezirksgericht: Eine Frau aus der Region Lenzburg erhielt einen Strafbefehl, nachdem sie im Mai 2017 mit ihrem Auto in einen Poller fuhr. Wegen mangelnder Aufmerksamkeit und Nichtgenügen der Meldepflicht bei entstandenem Sachschaden soll die Frau eine Busse von 500 Franken bezahlen.
Zweitens, hätte er die Katze auch nur gestreift, hätte er als ehemaliger Büsibesitzer sofort angehalten. Und drittens, wäre er mit Sicherheit umgestürzt, wenn er die Katze mit seinem Mofa überfahren hätte. Katzenbesitzer waren in den Ferien «Es gibt keine Zeugen. Es gibt keine Spuren», erklärte Willy Bolliger, der Anwalt des Töfflifahrers. Unbestritten war einzig, dass 15 Jahre alte Büsi «Tiger Woods» spätestens am 3. September 2019 gestorben ist. Nichtgenügen der meldepflicht busse in boots. «Mehr wissen wir im vorliegenden Fall jedoch nicht», betonte Bolliger. «Und das reicht dieser Staatsanwaltschaft, um einen unbescholtenen Bürger vor den Kadi zu zerren. » Die Katzenbesitzer waren zum Zeitpunkt des Todes ihres Büsis in den Ferien. Der Töfflifahrer ist gemäss den Akten erst drei Wochen später am vermeintlichen Ort des Todes vorbeigefahren. Dort hat ihn eine Passantin angesprochen, die – irrtümlich – glaubte die Strasse sei mit einem Fahrverbot für Mofas gelegt (der Töfflifahrer kam vom «Otto's»). Er fiel dabei auch der Satz von einer Katze, die zum Busch hinaus springen könnte.
Eine Strafe im rechtlichen Sinne gibt es nicht, da das Fahren ohne Helm als Ordnungswidrigkeit gilt und nicht als Straftat. Wichtig ist, dass Ihnen eine Mitschuld an Verletzungen zugeschrieben werden kann, wenn Sie bei einem Unfall keinen Helm getragen haben. Das kann dann Auswirkungen auf die Regulierung des Schadens bzw. die Anspruchshöhe beim Schadensersatz haben. Fahren in übermüdetem Zustand - Führerausweisentzug | BFU. Quellen und weiterführende Links Straßenverkehrsordnung (StVO) § 21a Urteil BGH (Az. VI ZR 281/13) ( 44 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 30 von 5) Loading...
Die Strafuntersuchungsbehörden schliessen in aller Regel auf eine Vereitelung der Blutprobe infolge Fahrens in angetrunkenem Zustande. Viele Gemeinde- und Quartier-Polizeiposten sind nachts nicht besetzt. Dies wird denn auch von "Alko-Lenkern" vorgebracht, ist aber kein Exkulpationsgrund: Heute im Zeitalter des Mobilfunks muss sich der Unfallfahrer – im Gegensatz zu früher – für eine Benachrichtigung der Polizeiorgane nicht mehr vom Unfallort entfernen. Wollen Sie den Vereitelungsvorwurf vermeiden, müssen Sie unbedingt die Notrufnummer 117 (Polizeinotruf) verständigen und den Ort des Unfallgeschehens nicht verlassen bis die Polizei zur Stelle ist. Verjährung im Strafrecht, insbesondere bei Verletzung der Verkehrsregeln – wann verjähren solche Verfahren – Anwaltskanzlei Pedolin. Besonders tragisch wäre es, wenn man Ihnen den Vereitelungsvorwurf macht, obwohl Sie alkoholfrei den Sachschaden verursachten und sich leider ohne der Meldepflicht nachzukommen bzw. mit verspäteter Meldung vom Unfallort entfernten. – Klar lassen sich Alkoholisierungsgehalte – trotz eines sog. "Nachtrunks" – zurückberechnen, nur bleiben stets offene Fragen und Unklarheiten zurück.
«Die Staatsanwaltschaft ist etwas über das Ziel hinausgeschossen», erklärte Gerichtspräsident Bettina Keller. «Die Untersuchungsergebnisse reichen überhaupt nicht für eine Verurteilung. » Wie in der «Büsi-Affäre» stellt sich auch im «Büsi-Fall» die Frage der Verhältnismässigkeit. Es fand sogar seine Konfrontationseinvernahme zwischen dem Töfflifahrer und dem Gatten (66) der Katzenbesitzerin statt. Nichtgenügen der meldepflicht busse restaurant. Und zwischen der Ausstellung des Strafbefehls und Bezirksgerichtsverhandlung musste eine Auskunftsperson einvernommen werden. Beides bei der Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg in Lenzburg. AUCH INTERESSANT Fast ein halbes Jahr lang als Verurteilter gegolten Es ist aber auch die Geschichte eines unbescholtenen Bürgers, eines ehemaligen Bahnangestellten, der sich einen Anwalt nehmen musste, um zu seinem Recht zu kommen. Ein Anwalt, dessen Kosten (über 2000 Franken) schliesslich auch vom Staat bezahlt werden müssen. Ein Bahnangestellter, der stets drei Sachen beteuerte: Erstens, er habe kein Tier angefahren.