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2006 nicht beendet worden ist. 3. den Beklagten zu verurteilen, ihr ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt, 4. den Beklagten zu verurteilen, sie für den Fall des Obsiegens mit dem Feststellungsantrag zu Ziffer 1) zu den im Arbeitsvertrag vom 29. 1993 geregelten Arbeitsbedingungen als Reinigungskraft bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiterzubeschäftigen. Der Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Der Beklagte hat die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bestritten und behauptet, er beschäftige nicht mehr als 5 bzw. 10 Arbeitnehmer im Sinne des § 23 KSchG. Die Kündigungen seien wirksam. Die Unterzeichnenden seien berechtigt gewesen, Kündigungen für den Beklagten auszusprechen. Durch Urteil vom 15. 2006 hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben und die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten auferlegt. Den Streitwert hat es auf 6. Kündigungsschreiben Verein Muster | Kündigungsschreiben. 802. 53 EUR festgesetzt. Gegen diese ihr am 20. 2006 zugestellte und wegen der sonstigen Einzelheiten hiermit in Bezug genommene Entscheidung hat der Beklagte am 11.
2006 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 22. 02. 2007 am 12. 2007 begründet. Der Beklagte greift das arbeitsgerichtliche Urteil an, soweit er mit dem Kündigungsschutzantrag und mit dem Weiterbeschäftigungsantrag unterlegen ist. Der Beklagte stützt die Berufung im Wesentlichen auf seinen erstinstanzlichen Vortrag. Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15. Die Kündigung eines Vorstandmitgliedes. 2006 – 8 Ca 3498/06 – abzuändern und die Klage bezüglich der Klageanträge zu 1) und 3) zurückzuweisen. Die Klägerin beantragt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15. 2006 – 8 Ca 3498/06 – zurückzuweisen. Die Klägerin verteidigt das erstinstanzliche Urteil. Die Klägerin hat nach Antragstellung in der mündlichen Verhandlung vom 02. 2007 den Weiterbeschäftigungsantrag zurückgenommen. Der Beklagte hat dieser teilweisen Klagerücknahme zugestimmt. Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst deren Anlagen verwiesen.
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Entscheidungsgründe: I. Die zulässige Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien ist durch die Kündigungen des Beklagten vom 26. 2006 und vom 23. 2006 nicht beendet worden, wie das Arbeitsgericht im Ergebnis zutreffend erkannt hat. 1. Als juristische Person (Verein) wird der Beklagte durch den Vorstand vertreten (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BGB). Nach dieser Vorschrift vertritt der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. a) Die Zusammensetzung des Vorstandes eines Vereins wird durch die Satzung festgesetzt (§ 58 Nr. 3 BGB). Er kann aus mehreren Personen bestehen. Vorstandsmitglieder im Sinne der Satzung eines Vereins sind nicht notwendig Vorstandsmitglieder im Sinne der gesetzlichen Vorschriften des BGB. Zum Vorstand nach § 26 BGB gehört nur, wer zur Vertretung des Vereins satzungsmäßig befugt ist (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 26 Rdnr. 2; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.
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Heizgriffe und Sitzheizung burdi Beiträge: 3 Registriert: So 12. Nov 2017, 10:16 Postleitzahl: 53913 Motorrad Scooter: C 600 Hallo Freunde des Forums, meine C 600 Sport hat leider kein Highline Paket drin. Also keine Sitz-bzw. Griffheizung. Meine Frage: Ist der Kabelbaum schon so vorbereitet, das wenn ich Sitzbank und Griffe mit Heizung und Kombischalter nachrüsten würde diese Teile einfach nur noch einstecken brauche? Ohne Relais oder noch anderen zusätzlichen Teile? Der Winter kommt! Jetzt eine Sitzheizung nachrüsten. Danke für eure Hilfe. LG burdi Benno Beiträge: 1540 Registriert: Mo 15. Feb 2016, 11:29 Postleitzahl: 48249 Motorrad Scooter: C 650 GT 2016 Wohnort: Dülmen Re: Heizgriffe und Sitzheizung Beitrag von Benno » Sa 2. Dez 2017, 14:18 ich habe mir das gerade mal im RSD angeschaut. Mit einfach einbauen ist da nix, die Sitzbank braucht noch ein zusätzliches Kabel, die Schalter am Lenker müssen neu und zuletzt muss alles noch per Diagnose angemeldet werden. Das ist also eher was für die Werkstatt. --------------------------------- Grüße aus dem Münsterland Benno aus Dülmen Dolderbaron Beiträge: 1459 Registriert: Fr 30.