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Reichen die vorgesehenen Finanzmittel nicht aus, um als Stiftung anerkannt zu werden, dann bleibt nur der Verein oder die Schenkung. Ist Seriosität zum Beispiel bei avisierten Zustiftungen erwünscht, dann erscheint die jährliche Kontrolle durch die staatliche Aufsicht ein gutes Argument für den Betrieb einer Stiftung. Hat der Stifter Sorge, dass sein Lebenswerk durch seine Angehörigen nach seinem Tode verfälscht werden könnte oder dass mangels Nachkommen sein Vermögen dem Staat zufällt, dann scheint die Stiftung ein guter Ansatz. Ist das Engagement Vieler erwünscht und das Gemeinnützigkeitsziel quasi unendlich (Kinder, Alte, Dritte Welt, Umwelt usw. ), dann kommt man an der Gemeinschaft der Gleichgesinnten nicht vorbei, wenn man nicht gerade B. Gates heißt. Aber auch mit relativ kleinem Vermögen kann man seine eigene Stiftung gründen und seinen Namen der Nachwelt erhalten. Die Grundbedingung hieß: Das Stiftungsvermögen muss das Stiftungsziel dauerhaft aus den Erträgen finanzieren. Wer also genug Kreativität bei der Formulierung des Stiftungszieles entwickelt und Erträge und Stiftungsziel in ein angemessenes Verhältnis setzt, ist sicherlich auf einem guten Weg.
Der Verein Soll eine große Anzahl von Mitgliedern an der Realisierung des Vorhabens mitwirken oder ist absehbar, dass der Mitgliederbestand öfter wechselt, so ist dies ein starkes Argument zur Errichtung eines Vereins. Ein- und Austritt sind bei einem Verein rasch und unkompliziert möglich. Die Mitglieder sind es, die im Rahmen der Mitgliederversammlung die Ausrichtung des Vereins bestimmen und bindende Beschlüsse für den Vereinsvorstand treffen können. Grundsätzlich kommt jedem Vereinsmitglied das gleiche Stimmgewicht zu. Auf Grund steigender Mitgliederzahlen ist die Mehrheitsbildung oft schwierig. Dies fördert die Unabhängigkeit des Vorstands. Der Aufwand zur Gründung eines Vereins ist gering. Ein Mindestkapital sieht das Gesetz dafür nicht vor. Mindestens sieben Vereinsmitglieder müssen sich zusammenfinden. Die Vereinsmitglieder sind es in der Regel auch, die durch ihre Beiträge und Spenden die Verwirklichung des Vereinszwecks ermöglichen. Die Auflösung des Vereins ist durch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss möglich.
Sie wird regelmäßig mit einem Stiftungsvermögen ausgestattet. Jeder Verein hat ein bestimmtes Ziel, das er verfolgt - sei es etwa, dass er sich im Sport … Ungeachtet dessen kann sie auch gemeinnützige und ideelle Ziele unterstützen, die aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden. Das Geld macht den Unterschied Der Gründung eines Vereins benötigt kein Kapital. Die Stiftung hingegen muss mit einem Mindestvermögen von 50. 000 Euro ausgestattet sein. Beim Verein kann der Vorstand regelmäßig neu gewählt werden. Eine Stiftung hat keine Mitglieder. Sie hat einen Stiftungsgründer und wird durch die Stiftungsorgane verwaltet. Ein Verein kann ohne weitere Erlaubnis oder behördliche Genehmigung gegründet werden können. Eine Stiftung hingegen bedarf der Anerkennung der zuständigen Behörde. In Deutschland gab es in 2010 circa 17400 Stiftungen. Davon befanden sich jeweils in Bezug auf 100. 000 Einwohner die meisten, nämlich 76, in der Stadt Würzburg, 71 in Frankfurt und 65 in Hamburg.