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Ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen kann formlos oder mittels eines Antragsvordruckes gestellt werden. Die Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Absatz 8 SGB II dient zur Abwendung drohenden Wohnraumverlusts. Wohnraumverlust droht immer grundsätzlich dann, wenn bereits eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen worden ist oder ein Rückstand besteht, der den Vermieter berechtigt, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen. Nach § 543 BGB besteht die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen, wenn ein Rückstand von mindestens zwei Monatsmieten besteht oder für zwei aufeinander-folgende Monate Teilzahlungen offen sind, die mehr als eine Monatsmiete ausmachen. Anlage 1 Antrag Mietschulden
Bewilligt oder zahlt das Jobcenter zu spät, haben Mieter meist gar keine Möglichkeit, das Entstehen von Mietschulden zu verhindern. In einem solchen Fall ist die Kündigung durch den Vermieter aufgrund von Zahlungsverzug meist jedoch zulässig. Eine Räumungsklage kann unter Umständen durch die Mietschuldenübernahme in Form eines Darlehens verhindert werden. Für eine Übernahme der Mietschulden bei Hartz-4-Bezug muss der Mieter sich bereits bemüht haben, die Schulden selbst zu begleichen oder zumindest versucht haben, mit dem Vermieter eine Einigung zu erzielen. Einen Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn Betroffene bereits Leistungsbezieher sind und die Wohnung beziehungsweise die Kosten für diese als angemessen erachtet werden. Haben Mieter keine Kenntnis der Probleme und haben diese auch nicht selbst verschuldet, kann eine Kündigung für ungültig erklärt werden, wenn das Jobcenter sich zur Begleichung der Rückstände verpflichtet. In diesem Fall werden bei Hatz 4 die Mietschulden durch das Amt beglichen.
Sollte bei Ihnen ein Mietrückstand entstanden sein und Wohnungslosigkeit drohen (fristlose Kündigung, Räumungsklage, Androhung der Räumung), können wir Ihnen unter bestimmten Umständen finanzielle Hilfe anbieten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es besteht keine Möglichkeit der Selbsthilfe. Sie haben Ihre laufende Miete gezahlt. Ihre zukünftigen Mietzahlungen sind sichergestellt. Ein drohender Wohnungsverlust kann in vielen Fällen durch die Übernahme der Mietrückstände – in der Regel darlehensweise – vermieden werden. In jedem Fall ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit uns zu Ihrem Vorteil. Nur dann ist es möglich bestimmte Fristen einzuhalten und eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden.
23. Dezember 2020 / Hartmut Fischer Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten meist auch Beihilfen zur Miete und zu den Nebenkosten. Das gilt in vielen Fällen auch für aufgelaufene Mietrückstände. Doch der Vermieter hat nur eine Chance, das Geld vom Amt zu erhalten, wenn das Mietverhältnis noch besteht. Ist dem Mieter jedoch schon wirksam gekündigt, ist die Agentur für Arbeit nicht mehr in der Verantwortung. Der Vermieter kann nicht darauf hoffen, dass die Agentur für Arbeit die noch offenen Forderungen übernehmen wird. Zu diesem Ergebnis kommt das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 27. 02. 2020 – Aktenzeichen L 3 AS 520/20 ER-B). Tipp: Grundsätzlich werden die Mietzuschüsse an den Leistungsempfänger (also den Mieter) ausgezahlt. Eine direkte Zahlung an den Vermieter erfolgt lediglich auf Antrag des Leistungsbeziehers (Mieters) oder wenn die Behörde daran zweifelt, dass die Beträge vom Leistungsempfänger weitergeleitet werden ( § 22 Abs. 7 SGB II). In dem Verfahren ging es um das Mietverhältnis einer fünfköpfigen Familie (zwei Erwachsene, drei Kinder).
Gerne können Sie hierfür unseren Musterantrag nutzen. Reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Stromschuldenübernahme die folgenden Unterlagen in Kopie ein. Die Androhung der Sperre aktuelle Aufstellung über den Stromrückstand (Notfalls bitte beim Stromversorger besorgen) Einkommensnachweise – sofern vorhanden, z. Gehaltsabrechnungen Wenn Ihnen unser Projekt oder unsere Artikel gefallen, dann empfehlen Sie uns weiter und/ oder folgen Sie uns auf Facebook. Wir wollen möglichst viele Menschen mit unseren Informationen erreichen. Deshalb freuen wir uns übers teilen via Social Media. Niemand ist perfekt, deshalb freuen wir uns auch über angebrachte Kritik. Ihr Team vom Bürgerratgeber Fazit Vermeiden Sie es tunlichst Miet- oder Stromschulden anzuhäufen. Versuchen Sie immer zunächst einmal eine vernünftige Lösung mit Ihrem Vermieter oder Stromanbieter zu finden. Bieten Sie ihm eine Ratenzahlung an. Sofern Sie sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, werden beide ein gewisses Verständnis für Ihre Situation hervorbringen.