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Individuelle Förderpläne sind gesetzlich seit 1996 für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf vorgesehen, für Kinder mit SPF mit Inkrafttreten des neuen Lehrplans für die Allgemeine Sonderschule seit 2008. Im Mittelpunkt der Handlungsplanung steht das Kind mit seinen Stärken und Ressourcen. Die Haltung der Wertschätzung soll auch im sprachlichen Ausdruck sichtbar und spürbar werden. Ein wichtiger Aspekt der Handlungsplanung ist die Weitergabe von Informationen an nachfolgende Pädagoginnen und Pädagogen im Schulbereich. Erhöhter Förderbedarf - schule.at. An das Gebot der Verschwiegenheit nach außen sind von Gesetzes wegen alle Beteiligten gebunden. Die Weitergabe der Daten des Handlungsplans innerhalb der Pflichtschulen ist eine pädagogische Notwendigkeit. Was ist ein Handlungsplan? Der Handlungsplan ist ein prozessorientiertes Arbeitsinstrument für Pädagoginnen und Pädagogen, das überschaubar, flexibel und praktikabel sein muss. Er enthält eine pädagogische Einschätzung, benennt aus ganzheitlicher Sicht konkrete Ziele und Maßnahmen und dokumentiert den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt.
Trägt das Angebot zum Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen bei? Beinhaltet das Angebot bedeutsame Wahrnehmungsqualitäten? Ermöglicht das Angebot wichtige sensomotorische Erfahrungen? Ist die Durchführung des schulischen Angebotes durch ausreichende personelle und materielle Voraussetzungen abgesichert? Organisation der Handlungsplanbesprechungen Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. die Primärbetreuerin oder der Primärbetreuer lädt mindestens zweimal pro Schuljahr zu verpflichtenden Handlungsplanbesprechungen ein. Alle Lehrpersonen, die mit dem Kind arbeiten, bringen sich ein. Bildungsdirektion Salzburg: Individuelle Förderpläne. Eingeladen werden außerdem die Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere Personen, die im Schulbereich mit dem Kind arbeiten (Praktizierende, Zivildiener, eventuell Personen der Mittagsbetreuung usw. ). Wer für das Protokoll zuständig ist, wird zu Beginn der Besprechung vereinbart. Pro Kind werden bis zu zwei Handlungsschwerpunkte festgelegt, die im kommenden Halbjahr von allen be(ob)achtet werden.
Getragen wird der Handlungsplan durch die gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Eltern sowie Schülerinnen/Schüler sind als aktiv Agierende in den Prozess der Handlungsplan mit einzubeziehen). Erstellungsgrundlagen und Informationsquellen für den Handlungsplan Beobachtungen über die Schülerin / den Schüler Gespräche mit der Schülerin / dem Schüler Gespräche mit den Eltern dokumentierter Handlungsverlauf Teamberatungen interdisziplinäre Kooperation vorhandene Gutachten Leitfragen bei der Erstellung des Handlungsplans Welche Bedeutung hat das schulische Angebot für die Lebensbewältigung der Schülerin / des Schülers? Förderplan für kinder mit erhöhtem förderbedarf sprache. Knüpft der Handlungsplan an die Bedürfnisse und Interessen der Schülerin / des Schülers an? Wird eine Steigerung der Lebensqualität der Schülerin / des Schülers sichtbar? Kann die Schülerin / der Schüler gleichberechtigt an Aktivitäten gleichaltriger peer-groups teilhaben und teilnehmen? Wo sind Hindernisse/Barrieren für die Schülerin / den Schüler? Erweitert das schulische Angebot den individuellen Handlungsradius der Schülerin / des Schülers?
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Grundsätzlich gilt es, vor der Feststellung eines SPF, alle am Schulstandort möglichen Fördermaßnahmen auszuschöpfen – von dem Besuch der Vorschule bis zur Wiederholung der Schulstufe, der inneren Differenzierung bis hin zum Einsatz von mobilen Beratungslehrerinnen und -lehrern oder auch der Schulpsychologie. Dies gilt insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, die in den Bereichen "Lernen" und "Verhalten" Förderung benötigen. Muster-Förderpläne. Bei schwerst-mehrfach behinderten Kindern können Eltern den Antrag auch schon vor Schuleintritt bei der Behörde einbringen. Die Anträge auf Feststellung eines SPF können jederzeit gestellt werden, im Sinne einer rechtzeitigen Planung von Fördermaßnahmen an den jeweiligen Schulstandorten empfiehlt es sich jedoch grundsätzlich, die Anträge bis spätestens 1. März des jeweiligen Schuljahres zu stellen. Inklusive Bildung im internationalen Kontext Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von Österreich im Jahre 2008 ratifiziert und beschäftigt sich im Artikel 24 mit dem Bereich Bildung.
Es wird empfohlen, dass die ja/nein-Fragen der "Checklist" durch das jeweilige unterrichtende Lehrer/innen-Team beantwortet werden, wobei vorgesehen ist, eine "Checklist" pro Individuellen Förderplan zu verwenden. Anschließend sollen die Ergebnisse mit der Schulleitung besprochen werden und, sollten eine oder mehrere Fragen mit "nein" beantwortet werden, können allfällige Maßnahmen abgeleitet werden, die in den Bilanz- und Zielvereinbarungsgesprächen mit dem regionalen Qualitätsmanagement erörtert werden. Download Checklist