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Gemeinde Rosdorf Bebauungsplan Nr. 044 "Sondergebiet Photovoltaikanlagen – Zwischen der Autobahn A38 und der Deponie Deiderode" und die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosdorf Gemeinde Friedland Bebauungsplan Nr. 054 "Interkommunales Gewerbegebiet – Sondergebiet Photovoltaikanlagen" und die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friedland Flecken Nörten-Hardenberg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kiefernweg", OT Angerstein Stadt Northeim 1. Bebauungspläne von Roßdorf. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 125 "Südlicher Wieter"
Aktuelles, Blog, Ortspolitik, Presseartikel, Slider Bebauungsplan, Bürgerbeteiligung, Wohnungsbau 14. Februar 2017 Neubaugebiete werden mit einem Bebauungsplan entworfen, zu dem ein Flächennutzungsplan gehört, und die Regionalplanung muss auch passen. Das kann man gerade noch verstehen. Denn bei allen Prozessen gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslage aller Akten im Rathaus und Ankündigung im Roßdörfer Anzeiger. Die letzte Entscheidung trifft dann die Gemeindevertretung. Viel schwieriger wird es bei der innerörtlichen Bebauung. Da gibt es meistens die "§34-Gebiete", für die es überhaupt keine Bauleitplanung der Gemeinde gibt, sondern nur die Richtschnur der Hessischen Bauordnung, die wir frei so übersetzen: "es muss ins Umfeld passen". Wie funktioniert das? Die Grünen hatten zur Erläuterung den in Roßdorf bestens bekannten Robert Ahrnt eingeladen, der das "Amt für Stadtentwicklung und Umwelt" der Stadt Viernheim leitet. Er erläuterte uns das Baurecht vor allem an Hand des "Paragrafen 34" der Hessischen Bauordnung, der bei geschätzt 70% der Bauvorhaben in Roßdorf eine zentrale Rolle spielt.
Durch die geplante Erschließungssystematik mit der Unterteilung in unterschiedliche Nutzungszonen entsteht eine gute Durchmischung. Es sind Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf geplant. Beste Voraussetzungen für einen Wohngenuss mit hohen Qualitätsstandards. BAURECHT Für das Baugebiet "Im Münkel" hat die Gemeinde Roßdorf einen Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht, der die Nutzung, die Art und das Maß der Bebauung der einzelnen Grundstücke festsetzt. Im Wohngebiet sind danach vorwiegend Einfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschossnutzung vorgesehen. Je nach Grundstückslage sind dort freistehende Häuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser möglich. Die Grundstücksgrößen betragen zwischen 250 m² für zweckmäßige Bebauung und 550 m² für großzügige Einfamilienhäuser.