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BGH, Urteil vom 24. September 2020 -VII ZR 69/19 HGB § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 242 Be a) Der Vorteil des Unternehmers oder Herstellers im Sinne des § 89b Abs. 1 Satz 1 […] Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27. 03. 2019 – 2 U 397/18 Wettbewerbsverstoß Gezielte Behinderung durch Abschottung von Kunden gegenüber dem Mitbewerber Es stellt eine gezielte Behinderung i. S. Datenschutz bei Unternehmensnachfolge - Kundenstamm übernehmen. v. § 4 Nr. 4 UWG dar, die Kunden eines Mitbewerbers dazu anzuhalten, die gegenüber dem Mitbewerber erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen, den Mitbewerber zur Löschung oder Sperrung der die Kunden betreffenden Daten aufzufordern oder Kontaktverbote auszusprechen. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 2017 – 6 U 232/16 Schadensersatzanspruch des Prinzipals wegen Kundenabwerbung nach Kündigung des Handelsvertretervertrags Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmers gegen den Handelsvertreter wegen der Abwerbung einer bestimmten Firma als Kunden kommt nicht in Betracht, wenn der Unternehmer nicht darzulegen vermag, aufgrund welcher Umstände die Firma sich entschlossen hat, künftig mit dem Handelsvertreter zusammenzuarbeiten.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Kunden regelmäßig erwarten werden, dass der Erwerber zur Fortführung des Geschäfts die Kundendaten erhält, spricht wenig dafür, dass schutzwürdige Interessen der Kunden einer Übertragung entgegenstehen. Wenn es lediglich zu einem Wechsel der Verantwortlichen kommt, ohne dass die Daten physisch übermittelt werden müssen und wenn sichergestellt werden kann, dass der Erwerber vergleichbare Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten trifft, entsteht aus Sicht der Kunden zudem keine neue Gefährdungslage. Schließlich ist bei der Beurteilung der schutzwürdigen Interessen der Kunden zu berücksichtigen, dass ihnen bei Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. Vertrag übernahme kundenstamm steuerrecht. f DSGVO ein jederzeitiges und unabdingbares Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zusteht, worüber sie vor der Übermittlung ausdrücklich informiert werden sollten. Bestätigt wird diese Ansicht auch durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), das – noch zum alten Recht – jedenfalls in Fällen, in denen die Übermittlung von Kundendaten der Fortsetzung von Kundenbeziehungen und (Teil-)Fortführung des Geschäftsbetriebs dient, eine Einwilligung bei Einräumung eines Widerspruchsrechts unter Umständen für entbehrlich hält (vgl. 7.
Will er die Unternehmenstätigkeit einstellen, muß er sich dabei aber des dafür im […] BGH, Urteil vom 20. September 2004 – II ZR 302/02 § 826 BGB a) Der Gesellschafter einer GmbH und eine von ihm beherrschte Schwestergesellschaft der GmbH haften den Gesellschaftsgläubigern jedenfalls nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn sie der GmbH planmäßig deren Vermögen entziehen und […] Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen die relevanteste Erfahrung zu bieten, indem wir uns an Ihre Präferenzen und wiederholten Besuche erinnern. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Verwendung ALLER Cookies zu.
Erhält der Hersteller aus den vom Vertriebshändler beigebrachten Geschäftsbeziehungen mit Kunden einen "Goodwill" (d. Vertrag übernahme kundenstamm synonym. h. eine begründete Gewinnerwartung), soll er dem Vertragshändler gegenüber auch zu einer entsprechenden Ausgleichszahlung verpflichtet sein. Durch diese Rechtsprechung des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird mit Sicherheit das Risiko für Unternehmer erhöht, dass Vertragshändler künftig vermehrt Ausgleichsansprüche geltend machen werden.
Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, einen demnächst auslaufenden Mietvertrag zu verlängern. Der Erwerber ist also gut beraten, sich den bestehenden Mietvertrag anzusehen und gegebenenfalls schon im Vorfeld mit dem Vermieter über eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu sprechen. Denn der Wert des Kundenstammes hängt natürlich auch davon ab, ob der Salon nun in den bestehenden Räumlichkeiten weiterbetrieben werden kann oder nicht. 6. Firmenübernahme: Infos und Checkliste für den Kaufvertrag | selbststaendig.de. Fazit Die Übertragung eines Friseursalons ist also eine komplexe Sache. Zu den oben genannten Aspekten kommen regelmäßig auch noch steuerliche Überlegungen dazu. Und ein gewisses Verhandlungsgeschick schadet auch nicht. So, jetzt weiß mein Friseur also, womit ich mich als Anwalt den ganzen Tag so beschäftige… Dr. Wolfgang Gottwald Rechtsanwalt