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Aktuell » Gastronomie (en) » Mensen & Cafeterien (Speisepläne) » "BistrOhm" - Cafeteria Bahnhofstraße Bahnhofstraße 87, 90402 Nürnberg Öffnungszeiten: Mo - Do: 7. 30 - 16. 00 Uhr Fr: 7. 30 - 14:30 Uhr Sitzplätze: 70 Außerhalb der Öffnungszeiten: Unsere Automatenstationen in der Bahnhofstraße 87 im EG und in der Bahnhofstraße 90 im EG stehen 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag mit Kaltgetränken, Heißgetränken, Süßwaren und Eis für Sie zur Verfügung. Leiterin Rita Schmith
00 Uhr und 13. 00 Uhr Vom 13. 8. bis einschließlich 4. 9. 2020 ist die Schlüssel- und Magnetkartenausgabe geschlossen. Gebäude KM, Raum. KM. 111 Studierendenservice Öffnungzeiten: Studierendenservice und Studienbüro Mo, Di, Do: 9. 00-16. 00 Uhr Mi: 9. 00 Uhr Fr: 9. 00-13. 00 Uhr Gebäude KJ Zentrale Studienberatung Mo & Di: 9. 30-12. 00 Uhr Mi: 13. 30 Uhr Do: 13. 30 Uhr Hotline: 0911/5880-4500 Über die Hotline können wir darüber hinaus erreicht werden und individuelle Termine vereinbart werden. Gebäude KR, 1. OG Mo-Fr: 10. 00 Uhr 30. Juli bis 30. September Zentrale IT Benutzerberatung Mo-Do: 7. 15 Uhr und 12. 45-16. 00 Uhr Fr: 7. 45-14. 00 Uhr Mo, Di, Do: 09. 00 Uhr Mi, Fr: 09. 00 Uhr Gebäude KJ, EG Öffnungzeiten Standorte K: Standort Kesslerplatz Kesslerplatz 12 Das Gebäude an diesem Standort ist geöffnet: Montag bis Freitag von 6. 30 bis 22. 00 Uhr Samstags: von 7. 00 Uhr bis 19. 00 Uhr Sonntag und Feiertag: geschlossen W: Standort Wassertorstrasse Wassertorstraße 10 B: Standort Bahnhofstrasse Bahnhofstraße 87 und 90 H: Standort Hohfederstrasse Hohfederstraße 40 Samstags: von 7.
Professoren/innen Mitarbeiter/innen Lehrbeauftragte Studierende Montag-Freitag 06. 00 --- --- --- IV Für das Verhalten der Benutzer im Parkhaus sowie auf den Zu- und Abfahrtswegen einschließlich der Zu- und Abgänge für die Fußgänger sowie der sonstigen Einrichtungen usw. gilt neben den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften diese Parkhausordnung. Anweisungen des technischen Personals der Technischen Hochschule sind zu befolgen. V Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Benutzer die im Kraftfahrzeugverkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm evtl. Personal mit Hinweisen behilflich ist. Die im Parkhaus angebrachten amtlichen Verkehrszeichen und Hinweisschilder sind zu beachten. VI Im Parkhaus und auf den Zu- und Abfahrten zu diesem darf nur im Schritttempo gefahren werden. VII Der Benutzer hat die Gebote und Verbote einschlägiger Bestimmungen zu befolgen. Im Parkhaus sowie auf den übrigen Verkehrsflächen im Bereich des Parkhauses ist insbesondere untersagt: Das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer; Die Lagerung bzw. das Zurücklassen von Betriebsstoffen, leerer Betriebsstoffbehälter und von feuergefährlichen Gegenständen sowie gebrauchten Reinigungsmitteln (Putzwolle und dgl.
Datei Dateiversionen Dateiverwendung Metadaten Originaldatei (845 × 508 Pixel, Dateigröße: 225 KB, MIME-Typ: image/jpeg) Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden. Version vom Vorschaubild Maße Benutzer Kommentar aktuell 19:05, 1. Apr. 2018 845 × 508 (225 KB) HerrMay Bild gerade gerichtet 16:03, 20. Nov. 2013 4. 000 × 3. 000 (3, 81 MB) Aarp65 User created page with UploadWizard Die folgende Seite verwendet diese Datei: Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein. Fotograf Maximilian Kipke Erfassungszeitpunkt 19:18, 1. 2018 Digitalisierungszeitpunkt 19:18, 1. 2018 Erfassungszeitpunkt (1/100 s) 30 Digitalisierungszeitpunkt (1/100 s) 30
Sie haftet nicht für Schäden, die durch das eigene Verhalten der Nutzer oder das Verhalten Dritter verursacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Kfz vor Verlassen des Parkhauses unverzüglich dem Personal der Technischen Hochschule mitzuteilen. Macht der Nutzer Schadensersatzansprüche gegen die Technische Hochschule geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass die Technische Hochschule seine Pflichten schuldhaft verletzt hat. Haftung des Nutzers Der Nutzer haftet für alle durch ihn, der Technischen Hochschule oder Dritten, schuldhaft zugefügten Schäden. Insofern haftet er auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkeinrichtung durch ein Verhalten, das über den Gemeingebrauch der Parkeinrichtung hinausgeht. Dazu zählt auch das Ablagern von Müll innerhalb der Parkeinrichtung. Stand: 30. 10. 2013 Hier sehen Sie die Dateneingabe am Beispiel: Kennzeichen N-TH 2013