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innogy SE: innogy passt Prognose für das Geschäftsjahr 2017 an und gibt Ausblick für das Geschäftsjahr 2018 ^ DGAP-Ad-hoc: innogy SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Prognose innogy SE: innogy passt Prognose für das Geschäftsjahr 2017 an und gibt Ausblick für das Geschäftsjahr 2018 13. 12. 2017 / 13:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die innogy SE hat heute die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2017 leicht angepasst. Für das bereinigte EBITDA erwartet innogy nunmehr eine Größenordnung von rund 4, 3 Mrd. EUR (zuvor: rund 4, 4 Mrd. EUR) und für das bereinigte EBIT rund 2, 8 Mrd. EUR (zuvor: 2, 9 Mrd. EUR). Das bereinigte Nettoergebnis soll weiterhin über 1, 2 Mrd. EUR liegen. Zudem geht die innogy SE für den Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2018 das bereinigte EBIT bei rund 2, 7 Mrd. EUR (im Vergleich zu voraussichtlich rund 2, 8 Mrd. EUR im Jahr 2017) liegen wird.
Die innogy SE hat am Mittwoch die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2017 leicht angepasst. Für das bereinigte EBITDA erwartet innogy nunmehr eine Größenordnung von rund 4, 3 Mrd. EUR (zuvor: rund 4, 4 Mrd. EUR) und für das bereinigte EBIT rund 2, 8 Mrd. EUR (zuvor: 2, 9 Mrd. EUR). Das bereinigte Nettoergebnis soll weiterhin über 1, 2 Mrd. EUR liegen. Zudem geht die innogy SE für den Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass für das Geschäftsjahr 2018 das bereinigte EBIT bei rund 2, 7 Mrd. EUR (im Vergleich zu voraussichtlich rund 2, 8 Mrd. EUR im Jahr 2017) liegen wird. Das bereinigte Nettoergebnis wird aus aktueller Sicht bei über 1, 1 Mrd. EUR (im Vergleich zu voraussichtlich über 1, 2 Mrd. EUR im Jahr 2017) liegen. Weitere Meldungen: Carl Zeiss Meditec weiterhin auf Wachstumskurs MorphoSys hebt Finanzprognose deutlich an Siemens plant Börsennotierung von Siemens Healthineers
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten. DGAP-News: innogy SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung innogy SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24. 04. 2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. innogy SE Essen International Securities Identification Numbers (ISIN): DE 000A2AADD2 Einladung zur Hauptversammlung *Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, * am Montag, dem 24. April 2017, 10. 00 Uhr, findet in der Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der innogy SE und des gebilligten innogy-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die innogy SE und den innogy-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den innogy-Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß Art.
9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-Verordnung') i. V. m. § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der innogy SE für das Geschäftsjahr 2016 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = Dividende von 1, 60 EUR je 888. 888. 000, 00 dividendenberechtigter EUR Stückaktie Gewinnvortrag = 810. 409, 54 EUR Bilanzgewinn = 889. 698. 409, 54 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
§ 11 Absatz 4 der Satzung, der bisher 'Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt, soweit bei der Wahl keine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. ' bei der Wahl keine andere Amtszeit nach Absatz 2 bestimmt wird, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. ' d) Nach Art. 42 Satz 2 der SE-Verordnung darf nur ein Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden. Bei der Wahl soll der Anteilseignerseite entsprechend § 13 Absatz 5 Satz 2 der Satzung ein Zweitstimmrecht eingeräumt werden, um die erforderliche Mehrheit für die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden sicherzustellen. § 12 Absatz 1 der Satzung, der bisher lautet: 'Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Aufsichtsratssitzung. '
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Nicht bienengefährlich Auszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Der Name ist Programm! Denn das kraftvolle 2fach Wirksystem wirkt nicht nur schnell innerhalb weniger Stunden, sondern auch wurzeltief. ROUNDUP RASEN UNKRAUTFREI Konzentrat 250ml Unkrautex Unkrautvernichter Unkraut EUR 17,95 - PicClick DE. Für ein wochenlang unkrautfreies Ergebnis - und das vollkommen frei von Glyphosat! Kraftvolles 2fach Wirksystem Bekämpft alle Unkräuter und Ungräser bis tief in die Wurzel. Sogar hartnäckige Unkräuter, wie Giersch und Ackerschachtelhalm werden effektiv und langanhaltend bekämpft. Unkrautmittel mit zweifach Wirkung gegen alle Unkräuter. Der erste Wirkstoff sorgt bereits innerhalb kurzer Zeit für das Absterben der Blätter. Der zweite Wirkstoff wirkt systemisch auf die Wurzeln der Unkräuter und verhindert den Wiederaustrieb der Unkräuter.
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Da die Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig. Zugelassene Anwendungsgebiete: Zierpflanzenbau Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt. Hier finden Sie Hinweise zur Lagerung, Handhabung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Sicherheitshinweise: Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Bei der Ausbringung bzw. Handhabung des Mittels sowie bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen als Arbeitskleidung mindestens langärmliges Hemd, lange Hose und Handschuhe tragen. Die Festsetzung einer Wartezeit bei der Anwendung unter Ziergehölzen ist ohne Bedeutung. Erste Hilfe Maßnahme: Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Nach Einatmen Frischluft zuführen. Nach Hautkontakt: Haut mit Seife und warmen Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt: Kontaktlinsen entfernen und sofort und für mindestens 15 Minuten mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.
Nach Verschlucken Mund ausspülen und viel Wasser trinken. Sofort einen Arzt oder Giftnotrufzentrum konsultieren und Verpackung oder Kennzeichnungsetikett vorzeigen. Schutz der Umwelt: Das Mittel wird zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration falle eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich (b4) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen, für höhere Wasserpflanzen, Fische und Fischnährtiere. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören.