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Ich muss grad einen Personalbogen für einen Job ausfüllen und Frage mich jetzt ob mit Beruflichen Tätigkeiten auch bisherige Minijobs gemeint sind, oder nur "richtige"/ hauptberufliche oder relevante Jobs. Weiß das jemand? 2 Antworten Auch als Minijobblerin warst du "beruflich tätig". Du hast ja nicht ehrenamtlich sondern regulär gearbeitet. Personalbogen berufliche tätigkeit sozialer dienste und. Also schreibs ruhig rein auch wenn es "nur" ein Minijob war! Lg. Natürlich gehören die beruflichen Tätigkeiten deiner bisherigen Minijobs auch dazu.
Reaktion des Bewerbers auf unzulässige Fragen im Personalfragebogen Auf unzulässige Fragen brauchen Bewerber nicht zu antworten. Sollten Arbeitgeber aus einer Antwortverweigerung den Schluss ziehen, eine wahrheitsgemäße Antwort hätte negative Folgen für Bewerber, wird dem Bewerber die Befugnis zugestanden, wahrheitswidrig zu antworten (BAG, 21. 02. 1991, DB 1991). Bewerber haben also ein "Recht zur Lüge" Eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage stellt nach ständiger Rechtsprechung des BAG einen Kündigungsgrund dar. Personalbogen berufliche tätigkeit verdienst gehalt jobs. Des Weiteren kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, § 123 BGB, in Betracht (BAG, 07. 06. 1984, DB 1984 und 21. 1992, DB 1992). Deswegen müssen Bewerber aufpassen, dass sie nicht eine wahrheitsgemäß zu beantwortende Frage falsch beantworten. Eine Anfechtung und damit eine Rückabwicklung des Arbeitsvertrags wäre die Folge. Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Personalfragebögen Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats.
der Einstellung zulässig, da diese in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den arbeitsvertraglichen Pflichten stehen. Fragen nach einer Religions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit sind vor der Einstellung grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten nur für Tendenzbetriebe, § 118 BetrVG wie z. Religionsgemeinschaften, Parteien oder Gewerkschaften. Die Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft ist grundsätzlich unzulässig (BAG, 01. 07. 1993, 2 AZR 25/93). Minijobs = Berufliche Tätigkeiten? (Minijob, Tätigkeit, personalbogen). Eine solche Frage ist eine mittelbare Diskriminierung von Frauen. Ebenfalls unzulässig ist die Frage, ob eine Schwangerschaft demnächst zu erwarten ist oder ob intimer Verkehr besteht. Die Frage nach der Höhe der bisherigen Vergütung ist grds. unzulässig. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn Bewerber diese als Mindestvergütung fordert oder wenn es von bedeutender Relevanz für die Eignung der angestrebten Tätigkeit ist. Eine Zulässigkeit einer solchen Frage würde den Bewerbern jeglichen Verhandlungsspielraum für die neue Vergütung nehmen.
Bspw. wenn im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit mit größeren Geldbeträgen umgegangen werden muss und/oder die Gefahr der Bestechung besteht. Wurde mit früheren Arbeitgebern ein rechtswirksames, schriftliches mit Entschädigungszahlung verbundenes Wettbewerbsverbot vereinbart, so muss der Bewerber von sich aus darauf hinweisen. Fragen danach sind uneingeschränkt zulässig. Fragen nach einer Konkurrenzklausel. Praktikum bei "bisherige berufliche Tätigkeiten"? (Schule, Ausbildung und Studium, Beruf). Unzulässige Fragen im Personalfragebogen Unzulässig sind grundsätzlich alle Fragen persönlicher Art, welche zu der vorgesehenen Tätigkeit keinen Bezug haben. So sind regelmäßig Fragen nach Heiratsabsichten, Freizeitakivitäten, Erbkrankheiten von Familienangehörigen oder der sexuellen Orientierung. Ebenfalls unzulässig ist die Frage nach der Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder. Fragen zu persönlichen Verhältnissen, wie z. Personalien, Familienstand, Wohnort, Kinderzahl und zuständiger Sozialversicherung sind aufgrund der vom Arbeitgeber vorzunehmenden Entgeltberechnung grundsäzlich erst nach (! )
Gleichzeitig steht dem kein sachlich gerechtfertigtes Interesse des Arbeitgebers gegenüber. Die Frage nach einer Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung ist unzulässig. Ausnahmsweise ist die Frage nach einer Behinderung nur dann zulässig, wenn das Fehlen der Behinderung unerlässliche Voraussetzung und entscheidende und wesentliche Anforderung für die Ausübung der Tätigkeit ist. Lohn- und Gehaltspfändungen dürfen erst nach der Einstellung zu Abrechnungszwecken erfragt werden. Fragen nach einer genetischen Veranlagung des Arbeitnehmers sind unzulässig. Weiterhin unzulässig sind Fragen nach dem ganz allgemeinen Gesundheitszustand, sofern bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen keine wesentliche berufliche Anforderung darstellen. Ansteckende Krankheiten sind demgegenüber mitzuteilen. Personalfragebogen - was darf drin stehen?. Fragen, die darauf abzielen von Bewerbern eine Vorlage einer Bescheinigung deren Krankenkasse über Häufigkeit, Dauer und Erkrankungen in letzter Zeit zu bekommen, sind unzulässig. Unzulässig sind weiterhin unspezifische und nicht arbeitsplatzbezogene Fragen zu eingestellten Ermittlungsverfahren.
Selbst mit Zustimmung des Betriebsrats dürfen in Personalfragebögen keine Fragen aufgenommen werden, die unzulässig sind oder wären. Wenn Sie mehr Fragen zum Thema Personalfragebogen haben, erhalten Sie die Antworten im Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2. Buchen Sie noch heute Ihr Seminar (unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 37 Abs. 6 BetrVG)!