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1 Regelungsgegenstand Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §. 2 Beihilfeberechtigte Personen Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §. 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §. 4 Berücksichtigungsfähige Personen Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §. Haushaltshilfe beihilfe bw sport. 5 Konkurrenzen Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §. 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §. 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §. 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV): §.
Lebensjahr übernommen; danach nur bei schweren Anomalien Pflege Ambulant / Stationär Beihilfeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI Unterkunft / Verpflegung Wird erstattet, wenn der Eigenanteil überstiegen wird Reisen Innerhalb EU Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten Außerhalb EU in Europa Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1. 000 EUR) Außerhalb Europas Weitere Leistungen / Besonderheiten Kur- und Rehaleistungen Kuren inkl. Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren und Mütter/Vätergenesungskuren, inkl. Haushaltshilfe beihilfe bw 5. 240 € Fahrtkosten und 26 € (max. 30 Tage) für Unterkunft/Verpflegung alle 4 Jahre Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen inkl. Fahrtkosten (max. 240 €) und Unterkunft/Verpflegung nach Zusage Familien- und Haushaltshilfe Bei außerhäuslicher Unterbringung (inkl. 14 Tage danach) sowie Tod, wenn Kinder bis 15 Jahren im Haushalt leben, bis zu 15 € /Stunde, max. 150 € /Tag. Bei schwerer Krankheit und Problemschwangerschaft erst nach 4 Wochen Karenzzeit Kostendämpfungspauschale 90-480 € /Jahr, je nach Besoldungsstufe Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus der jeweiligen Beihilfeverordnung ergibt.
Hier gilt: Die häusliche Krankenpflege darf nicht länger als vier Wochen dauern, sie darf weder vom Beihilfeberechtigten selbst noch von dessen Angehörigen oder im Haushalt lebenden Personen durchgeführt werden können und sie muss im eigenen Haushalt (der zu pflegenden Person) oder an einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Zeitraum auch verlängert werden. Zur häuslichen Pflege gehören alle Maßnahme der Grund- und Behandlungspflege, wie etwa Waschen, Lagern, Spritzen geben, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung, wie Essen zubereiten oder Einkaufen. Nach der Bundesbeihilfeverordnung fällt – im begründeten Ausnahmefall – darüber hinaus eine ambulante Palliativversorgung in den Bereich der häuslichen Krankenpflege. Wird die häusliche Pflege von Ehegatten, Lebensgefährten oder Kindern übernommen, sind nur die Aufwendungen für Fahrtkosten und eine an die Pflegeperson gezahlte Vergütung beihilfefähig. Finanzminister Bayaz will bei Corona-Hilfen sparen - STIMME.de. Diese darf aber die tatsächlich ausgefallenen Einkünfte nicht übersteigen.
Beihilfe zu Kuren für Beamte und Richter (§ 2 Abs. 1) wird nur gewährt, wenn neben den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 und 2 1. durch amtsärztliches Gutachten nachgewiesen ist, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 3 vorliegen und die Kur zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit erforderlich ist, 2. die Beihilfestelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Kur anerkannt hat, und 3. die Kur innerhalb eines im Anerkennungsbescheid unter Beachtung der dienstlichen Belange zu bestimmenden Zeitraums begonnen wird. (6) Bei Kuren nach den vorstehenden Absätzen sind neben Aufwendungen nach § 6 Abs. 1 bis 3 beihilfefähig die Aufwendungen für 1. eine Familien- und Haushaltshilfe nach § 10a Nr. 3, 2. Haushaltshilfe beihilfe bw bank. Fahrkosten nach §10a Nr. 4 bis zu 120 Euro für die einfache Entfernung, darüber hinaus nur in ganz besonderen Fällen soweit nach eingehender ärztlicher Begründung kein näher gelegener Kurort in Betracht kommt, 3. die Kurtaxe, 4. den ärztlichen Schlussbericht, wenn er vorgelegt wird, 5. eine behördlich als notwendig anerkannte Begleitperson für schwerbehinderte Menschen, 6.