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Sie müssen den Arbeitgebern nichts über Ihre Jugendstrafe erzählen. Es ist illegal für einen Arbeitgeber, Beschäftigungsentscheidungen auf Ihre Jugendakte zu stützen. Bei Bewerbungen müssen Arbeitgeber den Bewerbern ihre Rechte mitteilen. Dazu gehört, dass Sie keine Fragen zu Jugendakten beantworten müssen. Darüber müssen Sie den Arbeitgeber informieren. Wenn Sie nach einem gelöschten Datensatz gefragt werden, können Sie legal antworten, als wären die Ereignisse nie passiert. Arbeitgeber, die den Haftungsausschluss nicht einschließen, könnten mit einer Geldstrafe belegt werden. Folgendes führt zu einer Geldstrafe: Arbeitgeber fragen nach gelöschten Aufzeichnungen, Arbeitgeber erhalten zu Unrecht eine Kopie des Jugendstrafrechts und Jede Person oder Agentur stellt die Informationen zur Verfügung. Wenn Sie eine Arbeitslizenz bei einer Agentur beantragen, können sie Sie nicht nur wegen Ihrer Jugendstrafe ablehnen. Die Regeln für die Meldung eines Jugenddatensatzes unterscheiden sich von den Aufzeichnungen für Erwachsene. Seit 2010 beginnt die Strafverfolgung als Erwachsener im Alter von 18 Jahren.
Möchtest du deine berufliche Vorbildung vertiefen, neue Fähigkeiten erwerben oder dir neues Wissen aneignen? Nichts wie hin zur nächsten Weiterbildung! Bevor du dich als Arbeitnehmer aber dazu entscheidest, solltest du dir sowohl über deine Rechte als Arbeitnehmer im Klaren sein als auch Gedanken über die Finanzierung machen. Was du dabei beachten musst, erklärt dir Katharina Kästel von unserem Kooperationspartner. Verpflichtende teilnahme an innerbetrieblichen Fortbildungen. Weiterbildung ist nicht gleich Fortbildung Zunächst ist zwischen einer Weiterbildung und einer Fortbildung zu unterscheiden. Eine Weiterbildung ist im Grunde genommen eine Erweiterung deiner Qualifikationen. Diese müssen aber nicht zwangsläufig mit deiner Arbeitsstelle im Zusammenhang stehen. Die Weiterbildung kann zum Beispiel ein Fernstudium oder eine zusätzliche Ausbildung sein. Sie erfolgt auf deine Eigeninitiative hin. Das heißt, die Kosten hierfür können, müssen aber nicht von deinem Arbeitgeber getragen werden. Die Fortbildung hingegen stellt eine konkrete Weiterqualifizierung dar, die sich auf deinen derzeit ausgeübten Job bezieht.
Verlassen des Arbeitsplatzes Zu den vertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers zählt die Abmeldung, wenn er seinen Arbeitsplatz verlässt, und die Rückmeldung, wenn er wiederkommt. Damit soll gewährleistet sein, dass der Arbeitgeber entsprechend umdisponieren kann. Wichtig: Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Betriebsratsmitglieder. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) gehören die Ab- und Rückmeldepflicht sowie die Pflicht zur Information des Arbeitgebers über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit vom Betrieb bei den nach § 38 Abs. 1 BetrVG von der Arbeitsleistung freigestellten Betriebsratsmitgliedern – genau wie bei nicht freigestellten – zu den Nebenpflichten nach § 241 Abs. Informationspflichten des Arbeitgebers / Betriebsrat / Poko-Institut. 2 BGB sowie zu den Pflichten aus § 2 Abs. 1 BetrVG (vertrauensvolle Zusammenarbeit). Arbeitnehmererfindungen § 5 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) sieht eine schriftliche Meldepflicht vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Diensterfindung gemacht hat. Schwangerschaft § 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht vor, dass Schwangere ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren.
Lernen ein Leben lang: In kaum einem Job kommt man heute noch ohne regelmäßige berufliche Weiterbildung aus. Fortbildungen nutzen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber – wenn ein paar Spielregeln eingehalten werden. Ein guter Abschluss ist längst nicht mehr genug. Von Arbeitnehmern wird heute oft erwartet, dass sie ständig weiter lernen. In vielen Berufen geht es auch gar nicht anders: Das Fachwissen verändert sich so schnell, dass in Studium und Ausbildung Gelerntes bald veraltet ist – man denke nur an die IT-Branche. Auch Arbeitgeber haben ein Interesse an Mitarbeitern, die auf dem neuesten Stand sind. Laut Statistischem Bundesamt führten zuletzt 73 Prozent der deutschen Unternehmen Fortbildungen durch. Arbeitgeber darf Fortbildung anordnen Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zu Fortbildungen verpflichten – zumindest wenn sie während der regulären Arbeitszeit stattfinden. Dazu können sie die Arbeitnehmer auch an einen anderen Ort schicken. Anders sieht es bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit aus – zum Beispiel abends oder am Wochenende.
Dessen Vorschläge oder Bedenken müssen jedoch bei der Planung noch berücksichtigt werden können (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Einzelne Informationsrechte nach BetrVG Arbeits- und Unfallschutz, Umweltschutz (§ 89 BetrVG) Planung bzgl. der Ausgestaltung der Arbeitsplätze, baulicher Veränderungen, technischer Anlagen (§ 90 Abs. 1 Ziff. 1, 2 und 4 BetrVG) Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen (§ 90 Abs. 3 BetrVG) Behandlung von Arbeitnehmer-Beschwerden, die der Betriebsrat an den Arbeitgeber weitergeleitet hat (§ 85 Abs. 3 BetrVG) Berufsbildung Auf Verlangen (! ) des Betriebsrats muss der Arbeitgeber jeglichen Berufsbildungsbedarf der Arbeitnehmer (auch über die Berufsausbildung hinausgehend) ermitteln (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Der Betriebsrat ist darüber hinaus über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, über die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu unterrichten (§ 97 Abs. 1 BetrVG).
Aus dringenden betrieblichen Gründen kann die Teilnahme verweigert werden. Ich bin schon der Uaffassung, dass Sie den Arbeitgeber zu informieren haben. Nicht nur, dass ansonsten kein Bildungsurlaubsanspruch besteht; auch wird hier die eigentliche Erholungsphase für die Studientätigkeit, was sich natürlich dann auch auf die Berufssituation niederschlagen kann. Allerdings kann der Arbeitgeber dieses nicht verweigern, sofern die beruflichen Leistungen nicht studienbedingt nachlassen. Rechtsanwalt Thomas Bohle Ähnliche Themen 28 € 48 € 50 € 35 € 25 € 30 €
Diesen Vorteilen steht auch ein großer Nachteil gegenüber: Der Vorgesetzte wird sich vermutlich darum sorgen, dass die zusätzliche Belastung durch das Fernstudium sich negativ auf den Job auswirken wird, der Mitarbeiter weniger flexibel eingesetzt werden kann etc. Oft hilft es hier aber, offen darüber zu sprechen und deutlich zu machen, wie man sein Fernstudium organisieren wird und welche Vorkehrungen man getroffen hat, so dass sich das Studium nicht nachteilig auswirken wird. Problematischer ist es, wenn eine Weiterbildung in einem Bereich geplant wird, die fachlich nichts mit der bisherigen Tätigkeit gemeinsam hat und auch im Unternehmen nicht angeboten wird. Hier bleibt es in der Tat zu überlegen, den Chef nicht zu informieren. Ansonsten wird er schnell darauf kommen, dass der Mitarbeiter ihm vermutlich nicht mehr auf Dauer zur Verfügung stehen wird, und eventuell würde er dann auch besonders misstrauisch, was negative Auswirkungen des Studiums auf die berufliche Tätigkeit angeht. [... ] Bei diesem Artikel handelt es sich um einen gekürzten Auszug aus der ersten Auflage des Buchs 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium von Anne Oppermann und Markus Jung.