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Frage vom 1. 5. 2019 | 11:01 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Abriss Nachbarhaus Hallo, Bei uns wurde das Nachbarhaus weggerissen und dabei unser Carportdach beschädigt. Unser Nachbar, also der der hat abreissen lassen, meinte das das kein Probleme wäre, er würde das der Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter. Auf Nachfrage nach mehreren Wochen, haben wir dann erfahren, dass seine Versicherung wohl nicht zahlt und er eine Firma schickt die das repariert. Dies würde ihn nur 50€ kosten und mit Kunstharz ausgebessert werden. Wir haben ihn dann gefragt, was das wohl für eine Firma ist, denn 50€ alleine ist bestimmt schon Materialwert bzw mit An-, Abfahrt und Arbeitszeit wohl etwas surreal. Nun will er uns 50€ für die Schäden (Risse und Löcher im Welldach) geben und die Sache idt dann für ihn vom Tisch ist. Ok, unser Carportdach ist nicht mehr das jüngste, hätte aber durchaus noch einige Jahre problemlos gepasst. Abriss Nachbarhaus Nachbarschaftsrecht. Nur die Risse regnet es nun durch, was spätestens im Winter ja zum Problem wird bzw durch Wind und Wetter der Schaden ja jetzt nicht unbedingt besser wird.
Für Statikuntersuchungen soll ein Statiker die örtliche Situation besichtigen und eventuell erforderliche Abstützungs- und sonstige Sicherungsmaßnahmen z. für den Abbruchablauf festlegen. Unabhängig davon ist es für ein künftiges, gutnachbarliches Zusammenleben nützlich den / die Nachbarn vorab über die Abbruch- bzw. Baumaßnahmen zu informieren und auch ev. Mieter z. mittels Aushang zu verständigen. Es kann viel Zeit und "böses Blut" sparen, wenn man Nachbarn das Gefühl gibt, dass man ihre eventuellen Beeinträchtigungen ernst nimmt und sie mit Wünschen und Beschwerden direkt zu Ihnen (bzw. zu Ihrer Vertretung z. örtliche Bauaufsicht) kommen können. Auch wenn dies vielleicht zeitaufwendig ist. Dieser Weg ist sicher besser und Sie können schneller reagieren, als wenn Sie über Polizei oder Baubehörde von Beschwerden oder Anzeigen erfahren und deswegen vielleicht Ihre Baustelle (vorübergehend) stillgelegt wird. Schaden am haus durch abriss des nachbarhauses de. AutorIn: Datum: 24. 07. 2009 Kompetenz: Abbruch und Entsorgung
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Entscheidend ist, ob es sich bei der Brandschutzmauer/dem Giebel um eine gemeinschaftliche Einrichtung i. S. d. § 921 BGB handelt. Das ist der Fall, wenn beide Häuser sich eine Hauswand gemeinsam teilen. In diesem Fall trifft den Eigentümer, der den Abriss vornimmt, gemäß § 1004 I BGB als Störer die Pflicht, das Nachbarhaus durch geeignete Maßnahmen gegen einen Einsturz abzusichern und die dafür anfallenden Kosten zu tragen (OLG Frankfurt a. Schäden an meinem Haus durch Abriss des Nachbarhauses. M. 16 U 211/03 vom 06. 09. 2004). Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Einrichtung i. Dies kann dann der Fall sein, wenn, wie in Ihrer Schilderung, an eine im Eigentum des Nachbarn bereits bestehende Giebelwand angebaut wird, wenn also nicht eine Wand gemeinsam genutzt wird, sondern zwei separate Wände bestehen. Hierbei kommt es sicherlich darauf an, ob die Wände unmittelbar aneinander grenzen oder ob ein gewisser Abstand vorhanden ist.
Fristen gibt es keine. Die Forderung nach Schadensbeseitigung bzw. der entsprechende Geldanspruch wird sofort fällig. Wenn die Reparatur zu langsam durchgeführt wird, müssen Sie den Schädiger allerdings zunächst in Verzug setzen ( § 286 BGB). Mahnen Sie also die Schadensbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich an. Bei der Fristsetzung sollten Sie darauf achten, dass innerhalb dieser Frist die Reparaturen auch tatsächlich durchführbar sind. Nach Ablauf der Frist können Sie die Reparaturen gegen Kostenerstattung selbst durchführen lassen bzw. den dafür notwendigen Geldbetrag verlangen. Mit freundlichen Grüßen M. Juhre Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 08. 2010 | 19:40 Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage habe ich dennoch: Von wem erfahre ich letztendlich konkret, ob mir in meinem Fall ein Anwalt zusteht, den der Schadensverursacher bezahlen muss? Ich nehme mir ja nicht einfach einen Anwalt und bleib dann evtl. noch selbst auf den Kosten sitzen. Vielen Dank! Schaden am haus durch abriss des nachbarhauses pdf. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 09.
Das Klagebegehren bezüglich der Neuerrichtung der Fassade wurde abgelehnt. Auch der Oberste Gerichtshof lehnte es ab, die Kosten für die Fassade zuzusprechen. Der Kern seiner Argumentation ist, dass der Kläger die nachteiligen Folgen des Abbruches des Hauses des Beklagten selber tragen muss. Es besteht nämlich keine Pflicht des Beklagten, seine Liegenschaft in einem solchen Zustand zu erhalten, dass der Nachbar von außen entstehenden Einwirkungen geschützt wird. Auch wenn der beklagte Nachbar, ohne eine gegenüber dem Kläger übernommene Verpflichtung für mehrere Jahre hindurch, dem Kläger dadurch einen Vorteil verschaffte, dass dieser sein Haus nicht verputzten musste, so erwuchs dem Kläger daraus aber noch kein Recht, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Weiters ist in der Wiener Bauordnung gem. § 129 Abs. Schaden durch Abriss vom Nachbarhaus | Forum Haushalt & Wohnen - urbia.de. 9 ausdrücklich geregelt, dass freistehende Feuermauern von außen zu verputzen sind. Die Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofes ist aus meiner Sicht uneingeschränkt zu teilen, und jede andere Entscheidung würde zu ausufernden Schadenersatzansprüche des Nachbarn führen.