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Lehrkräfte finanzieren Klassenfahrten oft privat Lehrerinnen und Lehrer müssen die Kosten für Klassenfahrten oder andere Ausflüge oft aus eigener Tasche bezahlen. Erst wenn sie vorher unterschreiben, dass sie auf die Erstattung ganz oder zu einem großen Teil verzichten, werden Vorhaben genehmigt. Über diese Praxis hatten jetzt die Richter in Leipzig zu urteilen. Mit Unterstützung der GEW wurde jetzt am Bundesverwaltungsgericht Leipzig der Fall eines Lehrers aus Baden-Württemberg verhandelt, der für eine Abschlussfahrt nach Berlin einen Teil der Reisekosten selbst bezahlen musste. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann aus Sicht der GEW die Landesregierung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen "nicht weiter auf dem Rücken der Lehrkräfte sparen". In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: "Hinzu kommt, dass der Kläger mit seinem Teilverzicht diese staatliche Aufgabe mit privaten Mitteln finanziert. Dies läuft dem Zweck des Anspruchs auf Reisekostenvergütung zuwider, nach dem der Dienstherr in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht seinen Bediensteten notwendige dienstliche Reiseaufwendungen abnehmen soll. "