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ᐅ Körperverletzung im Amt Dieses Thema "ᐅ Körperverletzung im Amt" im Forum "Strafrecht / Strafprozeßrecht" wurde erstellt von 3LTI, 11. Februar 2011. 3LTI Senior Mitglied 11. 02. 2011, 15:43 Registriert seit: 28. Februar 2010 Beiträge: 256 Renommee: 17 Ein Amtsträger begeht während seiner Amtsausübung eine fahrlässige Körperverletzung. Ist damit das Delikt KV im Amt § 340 StGB erfüllt oder setzt dies grundsätzlich Vorsatz voraus? Nach Absatz 3 des u. a. § 340 müsste folglich darunter auch fahrlässige KV fallen?! § 340 Körperverletzung im Amt (1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (2) Der Versuch ist strafbar. Körperverletzung im Amt, § 340 StGB | Jura Online. (3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend. 11. 2011, 15:57 AW: Körperverletzung im Amt Was bedeutet aber dann Absatz 3 im § 340 StGB?
Die Anforderungen an die Integrität von Politikerinnen und Politikern sind besonders hoch. Zu Recht. So reicht es zum Beispiel nicht immer, sich an Gesetze zu halten. Christine Lambrecht, bis vor wenigen Monaten geachtete Justizministerin, hat sich nach allem, was bisher bekannt ist, nichts zuschulden kommen lassen, was juristisch zu verfolgen wäre. Kv im amt 1. Und doch ist die Frau, die mittlerweile das Verteidigungsministerium führt, derart angezählt, dass es viel Fantasie braucht, an ihren Verbleib im Amt zu glauben. Ein Kommentar von PZ-Chefredakteur Alexander Huberth Die "Helikopter-Mutter", zu der sie nun genüsslich gemacht wird, hat Mitte April ihren erwachsenen
Im Übrigen erachtet der Senat die erkannte Strafe auch unter Zugrundelegung des erhöhten Strafrahmens für tat- und schuldangemessen. Im Ergebnis sind daher beide Revisionen für unbegründet erklärt und auch der Strafausspruch unverändert geblieben. Der angeklagte Polizeibeamte ist jedoch im Rahmen des Urteils des BGH wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Kv im amt b. 4. Strafsenat des BGH, Az. 4 StR 347/09