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Die Einführung der Maximalbeiträge bleibt den Gemeinden überlassen. Gemeinden, die diese Maximalabgabe einführen, erhalten vom Staat eine Entschädigung.
Die öffentlich geförderten Kindertagesstätten umfassen insbesondere Kinderkrippen (Kleinkinder bis zu 2 Jahren), Kindergärten (3-6jährige), Horte (6-10jährige) sowie Freizeitregelungen in Verbindung mit den Volksschulen. Außerdem gibt es eine kommunale Tagespflege, wo die Kinder privat betreut werden; die Zuzahlung der Eltern beträgt höchstens 30 Prozent der Betriebsausgaben. Aus finanziellen oder sozialen Gründen kann entweder ganz oder teilweise auf eine Zuzahlung verzichtet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz besteht in Deutschland für Kinder ab drei Jahren. Wie lernen kinder in anderen ländern google. Oftmals können Kinder den Kindergarten aber nur am Vormittag (bis 12 Uhr) besuchen, da es für die Übermittag-/Nachmittagsbetreuung keine Plätze gibt. Für Kinder, die in die Schule kommen, gibt es oftmals keine weiterführende Betreuungsmöglichkeit. Betreuungsangebote am Nachmittag werden sehr gering angeboten. Die Betreuung ihrer Kinder durch Dritte ist für Mütter in Deutschland ein großes Problem. Einen Krippenplatz für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren gibt es in Westdeutschland nur für jedes fünfundzwanzigste Kind.