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Die Mediahaus Verlag Erfahrungen, die wir bei unserer Recherche gemacht haben, stützen das positive Bild – besonders interessant sind die Artikel aufgrund des regionalen Themenbezugs. Das Magazin wird in unterschiedlichen Regionen veröffentlicht, doch bekommt jede davon ihre eigene Ausgabe. Den Regionalbezug herzustellen, spricht eindeutig dafür, dass die Mediahaus Verlag Erfahrungen zugunsten ihrer Kunden nutzt: Von lokalen Themen fühlen sich grundsätzlich alle Altersgruppen angesprochen. Das bezeugen auch unsere Mediahaus Verlag Erfahrungen: Die Themen sind allesamt sorgsam ausgesucht und ansprechend. Alternativ bietet der Verlag allerdings auch die Option, vor der Veröffentlichung einen eigenen Artikel einzureichen, neben welchem die Anzeige erscheinen soll.
Vielmehr geht es um einen neuen Anzeigenvertrag in einem ganz anderen Branchenverzeichnis zu saftigen Preisen. Anzeigenauftrag der Mediahaus Verlag GmbH: Augen auf! Unter der Überschrift "Anzeigenauftrag" befindet sich in diesem Formular – wie bei so vielen Anzeigen-Fallen – ein unstrukturierter Text, der die entscheidenden Informationen enthält. Aber halt. Bevor man sich mit diesem Kleingedruckten im Formular der Mediahaus Verlag GmbH beschäftigt, gilt es, deren Anschreiben näher zu betrachten. In kleinster Schrift dort im Betreff unter "Ihre Vorgangsnummer": "Es besteht kein Vertragsverhältnis". Die Mediahaus Verlag GmbH hat also nichts mit der bereits geschalteten Anzeige zu tun. Zurück zum Formular. Mitten im Gewusel: "Die Erstausgabe erscheint spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung. Der Auftrag ist mit dem Versand der Werbeträger an die Verteilerstellen erfüllt. Der Werbeträger wird mit der Bitte um kostenlose Auslage versendet. Es bestehen keine Vereinbarungen mit den Verteilerstellen bzgl.
Das Regio Magazin, wie die Zeitschrift betitelt ist, erscheint vier Mal im Jahr. Die Zeit zwischen den Publikationen wird laut Mediahaus Verlag Erfahrungen auch gut genutzt: Obwohl es sich um ein kostenloses Bürgermagazin handelt, wird sehr viel Arbeit in die Qualität gesteckt. Und diese beschränkt sich nicht nur auf die Gestaltung der Anzeigen, sondern auch auf die allgemeine Aufmachung, die Themenrecherche und auch die Artikel an sich. Der Quartalsrhythmus scheint optimal erwählt zu sein, damit die Anzeigenhäufigkeit nicht unter den hohen Qualitätsansprüchen leidet. Auf diese Weise ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Mediahaus Verlag Erfahrungen von vier ansprechenden, thematisch sinnvoll eingebundenen Anzeigen berichten. Dass diese neben themenrelevanten Artikeln eingepflegt werden, hat im Übrigen eine konkrete Absicht: Leser, die sich für einen Artikel interessieren, springen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf eine Anzeige zu diesem Thema an. So nutzt die Mediahaus Verlag Erfahrungen aus der Werbepsychologie, um eine effiziente Kundenansprache zu garantieren.
Damit ist der Werbewert für den Kunden gleich Null! Das vereinbarte Entgeld für die Werbeanzeige kann in diesem Fall von den Kunden dann gleich am besten selbst in den Kamin gelegt und angezündet werden, der Nutzen ist derselbe! Auf diesen Passus weist aber der Mitarbeiter der Firma Mediahaus Verlag bei seinen Gesprächen mit den Kunden am Telefon nicht hin. Es ist auch im höchsten Maße zweifelhaft, ob die Verteilerstellen in dem Formular von Mediahaus Verlag so genau beschrieben sind, dass für den Kunden bei Abschluss des Vertrages erkennbar und nachprüfbar ist, wer denn genau die Broschüre Bürgermagazin bekommen soll. Neben Behörden, Arztpraxen, …. behält sich der Mediahaus Verlag vor, Zitat: "… und weitere vom Verlag ausgewählt Adressaten mit Publikumsverkehr [Verteilerstellen] zu versenden. Das ist meiner Ansicht nach nicht genau genug. Es eröffnet dem Mediahaus Verlag die Möglichkeit, nahezu beliebige Stellen auszusuchen, ohne dass für den Auftraggeber klar ist, ob eine Auslage seiner Anzeige an dieser Stelle einen Werbewert für ihn hat oder nicht.
Wer – in der irrigen Annahme, es gehe um die bereits bestehende Werbeanzeige – der Mediahaus Verlag GmbH voreilig einen Anzeigenauftrag für das "Bürgermagazin" erteilt hat, sollte nicht ebenso voreilig auf weitere Rechtsverteidigung verzichten. Unter Umständen kommt eine Anfechtung des Vertrages in Betracht. Es kommt auf die Details des Einzelfalles an – und es kommt darauf an, nicht die Nerven zu verlieren. Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt regelmäßig kleine und mittelständische Unternehmen, die von Anzeigenverlagen in die Falle gelockt wurden. © RA Stefan Loebisch | Kontakt
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