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Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungs- stunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. MDK fordert regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden. Kosten: Bis 10 Teilnehmer pauschal 350, 00 Euro, für jeden weiteren Teilnehmer 35, 00 €
Hierdurch soll in der ambulanten und stationären Pflege die Qualität gesichert werden, gemäß der Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Ein Bestandteil der Fortbildung ist die regelmäßige Schulung in Erster Hilfe, insbesondere der Wiederbelebungsmaßnahmen. Sie möchten gerne wissen, welche Inhalte im Kurs besprochen werden? Hier finden Sie alle Themen und erfahren, welche Übungen Sie erwartet. Kursinhalte Kursdauer: ca. 3 Stunden Auffinden einer Person/Notfallmanagment Sicherung der Vitalfunktionen Basismaßnahmen der Reanimation Einführung in die Defibrillation (AED) Fallbeispiel mit Praxistraining Preis: 340, 00 Euro bis 5 Teilnehmer. Für jeden weiteren Teilnehmer berechnen wir zuzüglich 35, 00€.
Nächster Kurs am Fr. 19. 11. 2021 (ausgebucht) Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Kurstermine. Notfalltraining für Pflegekräfte / MDK Schulung Pflegekräfte bringen hohe fachliche Kompetenz mit. Doch ein Notfall stellt sie vor besondere Herausforderungen und erfordert sofortiges Handeln. Das richtige Verhalten und die wichtigsten Maßnahmen erlernen Sie in unseren Notfalltrainings. Wir stimmen unsere Schulungen individuell auf Ihr Aufgabenspektrum und Ihren persönlichen Bedarf ab. Ein Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Reanimationsmaßnahmen. In der ambulanten und stationären Pflege haben Qualität und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Für Pflegekräfte besteht eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens acht Fortbildungsstunden. Die Einhaltung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen müssen im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung belegen, dass sämtliche Pflegekräfte in Erster Hilfe geschult werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren.
Fortbildung für Betreuungskräfte nach §43b, §53c und §45 SGB XI Gemäß § 43B, §53c und §45 SGBXI sind Kräfte, die in der Betreuung arbeiten, verpflichtet jährlich an einer 16- stündigen Fortbildung teilzunehmen. Die BIS- Bildung führt diese Fortbildungen nach Vereinbarung durch. Die Themen werden individuell abgestimmt und orientieren sich an Ihre berufliche Praxis. Die Inhalte werden anwendungsorientiert und praxisnah vermittelt. Alle Kurse können auch ab einer Mindestteilnehmerzahl als "Inhouse-Kurs" an einem Ort Ihrer Wahl durchgeführt werden. Themenauswahl (Beispiele) Inhalt Gebühr Dauer Termin Begleitung im Sterbeprozess aus Sichtweise des Sozialdienstes/ Basale Stimulation bei eingeschränkter Wahrnehmung in der letzten Lebensphase 150 € / Person 16 UE nach Vereinbarung Biographie-Arbeit, Rollenverständnis, Milieu-Gestaltung 150 € / Peron 16 UE nach Vereinbarung Auffrischung Rund um die Themen Demenz, Ernährung, Betreuung und der Ersten Hilfe Maßnahmen speziell für den alten Menschen.