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Die Einrichtungen berichteten im Praxisdurchlauf über ein zielsicheres Reagieren, eine erleichterte Früherkennung, gestärkte Entscheidungsfindung und ausreichend Sicherheit bei der Erfüllung des Schutzauftrags. Außerdem rege die Skala eine kritische Auseinandersetzung mit der Problematik an und sensibilisiere den Blick für das Kindeswohl im Alltag, so die Rückmeldung der Praxis. Einige Einrichtungen gaben sogar an, dass der fachliche Austausch mit externen Stellen durch das Instrument angeregt werde, und es im Zuge der Erprobungsphase der Skala zu einem Ausbau der Beziehungen zu Fachberatung, insoweit erfahrener Fachkraft oder dem Jugendamt gekommen sei. Schulkinder: Wann ist das Kindeswohl gefärdet?. Projektbericht: Bensel, J., Haug-Schnabel, G., Schiller, H., Haselhofer, M. (2015). Einschätzskala Kindeswohlgefährdung für Kinder im Schulalter. Erarbeitet im Auftrag des KVJS Baden-Württemberg, Kandern: FVM. Verfügbar unter: Kopiervorlagen zur KiWo-Skala Schulkind verfügbar unter: Ansprechpartner für die Studienergebnisse: FVM, Quelle: Pressemitteilung der Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen (FVM) vom 20.
Zur weiteren Unterstützung wurden in knapp der Hälfte der Familien Fördermaßnahmen durch die Kita oder externe Stellen (Kinderärzte etc. ) angeregt, die größtenteils auch umgesetzt wurden. Bei etwa jedem zweiten eingeschätzten Kind suchten sich die Kitas fachliche Unterstützung bei einer externen Fachkraft. Zu Meldungen kam es aufgrund der vorgeschalteten Hilfsangebote und Abklärungsschritte nur in wenigen Fällen. Einschätzskala Kindeswohlgefährdung in Kitas :: Wissenschaftliche Studie :: FVM. In den allermeisten nach KiWo-Skala-Einsatz gemeldeten Fällen bestand auch nach Einschätzung des Jugendamtes ein Handlungsbedarf, was deren Zuverlässigkeit aufzeigt. Der Einsatz der KiWo-Skala veränderte die Wahrnehmung des Schutzauftrags in den beteiligten Projektkitas. Im Vergleich zur Situation vor dem Einsatz der KiWo-Skala stiegen die Gefährdungsvermutungen um ein Drittel an. Die nachfolgenden Hilfsangebote und Abklärungsschritte der Einrichtungen in Form von Elterngesprächen, das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft bzw. des Trägers erhöhten sich massiv. Die Wahrscheinlichkeit, dass aus einer anfänglichen Gefährdungsvermutung eine Meldung an das Jugendamt resultierte, veränderte sich dagegen so gut wie nicht.
Jede Person ist berechtigt, eine Kindeswohlgefährdung der Kinder- und Jugendhilfe zu melden. Wenn Sie als Nachbar/in, Bekannte/r, Verwandte/r der Familie etc. weder "einfach wegschauen" noch gleich zur Polizei gehen wollen, ist eine Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe eine gute Möglichkeit, eine Abklärung einzuleiten. Der Kinder- und Jugendhilfeträger ("Jugendamt") muss Meldungen nachgehen und kann professionell die Situation einschätzen und handeln. Er kann dem Kind bzw. der Familie Hilfe anbieten und ist nicht zur Anzeige verpflichtet. Den Kinder- und Jugendhilfeträger erreichen Sie über das zuständige Magistrat bzw. Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt - [ Deutscher Bildungsserver ]. bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz des Kindes. Ein Formular zur Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und eine Einschätzskala zur Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter Literatur verlinkt.
Auch in unserer Praxisstudie gelang der Zugang zu den Familien nicht immer. Zwar konnten mit 69 Prozent der Eltern Vereinbarungen getroffen werden, aber nur 38 Prozent davon wurden eingehalten. Dies sollte die Fachkräfte im Hort allerdings nicht davon abhalten, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung professionell und sensibel bei den Eltern anzusprechen. Die KiWo-Skala Schulkind wird wie die für den frühpädagogischen Bereich entwickelte KiWo-Skala Kita inzwischen in vielen Einrichtungen bundesweit eingesetzt. Die KiWo-Skala zum Download im Internet: Der Ideen-Newsletter Ja, ich möchte den kostenlosen Ideen-Newsletter der Zeitschrift Schulkindbetreuung abonnieren und willige somit in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zwecke des eMail-Marketings des Verlag Herders ein. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.
Die Mitteilungspflicht trifft immer die Einrichtung, sofern die mitteilungspflichtigen Personen ihre Tätigkeit nicht selbständig ausüben. Welche Person konkret die Mitteilung zu erstatten hat, ist nach den organisationsinternen Dienstvorschriften und Kommunikationsregeln zu beurteilen. Bei Dissens über das Vorliegen eines Gefährdungsverdachts innerhalb der Organisation bleibt das Recht zur Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe, es sind jedoch dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen zu beachten. Wann besteht eine Mitteilungspflicht? Diese besteht, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass ein konkretes Kind misshandelt, sexuell missbraucht, vernachlässigt wird oder wurde oder sonst erheblich gefährdet ist, die Gefährdung nicht durch eigenes fachliches Tätigwerden abgewendet werden kann und die Wahrnehmung der Gefährdung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfolgt. Der Verdacht muss sich auf eine aktuell vorliegende Gefährdung beziehen bzw. müssen in der Vergangenheit liegende Ereignisse eine gefährdende Auswirkung auf die Gegenwart haben.