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Die übrigen Anzeigen gegen die Mieterinnen führten zu keiner Verwaltungsstrafe. Die Anzeigen kosteten den beiden betroffenen Mieterinnen sowohl Nerven als auch Geld. Eine der betroffenen Mieterinnen kostete ihr Anwalt rund 1. 000 Euro, die andere, die aufgrund der wiederholten Anzeigen eine Rechtsschutzversicherung abschloss, zahlte eine monatliche Prämie von 19, 90 Euro. Zudem leidet sie wegen der Anzeigen an Schlafstörungen. Extrem lärmempfindlicher Nachbar? Die Vermieterin stützte ihre Kündigung auf folgende Begründung: "Der beklagte Mieter verleide den Mitbewohnern durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das Zusammenleben. Er habe in Einzelanzeigen gegen mehrere Mitbewohner des Hauses 499 Einzelfakten zur Anzeige gebracht. Es handle sich beim Beklagten um einen extrem lärmempfindlichen Menschen, der auch normale Geräusche, die zwangsläufig in einem Mehrparteienhaus entstünden, nicht hinnimmt. Unbegründete Beschuldigung der Lärmbelästigung - Wie vorgehen? - Miete - mietrecht.de Community. Bei den betroffenen Mitbewohnern des Hauses handelt es sich um ältere Menschen, die durch diese Anzeigenflut in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wurden.
Lass ihn damit mal auf den Mund fallen und dann kann sich das schnell erledigen. Es klingt insgesamt danach, ob sich das kaum einvernehmlich lösen lässt. Also am besten ignorierst du ihn so gut wie möglich. #5 Danke für die Antworten. Ich habe mir jetzt Kameras gekauft, die Bild und auch Ton aufzeichnen. Nachbar unterstellt mir Lärmbelästugung? (Nachbarn, Lärmbelästigung). Ich habe die so platziert, dass meine Räume gut abgedeckt werden. Falls es wieder dazu kommen sollte, dass ich des Lärms bezichtigt werde, kann ich mit den Kameras den Gegenbeweis antreten. Es ist zwar etwas aufwendig, aber ich sehe für meine Glaubwürdigkeit keine andere Möglichkeit.
Kann aber auch verstehen, wenn du dem deine Nummer nicht geben möchtest. #3 Danke für deine Antwort. Das denke ich auch, wobei es sich dann nicht mit dem Nachbarn reden lässt, dass er doch mal woanders nachfragen soll. Die Idee mit der Rufnummer hatte ich auch, wobei ich solchen Personen ungern meine Nummer rausgebe. Dennoch werde ich das in Betracht ziehen. Nur solange ich dann doch daheim sein sollte, wird der Nachbar es auch nicht glauben. Ich habe auch überlegt, eine Kamera in der Wohnung zu installieren, die auch Ton aufnimmt und sie immer abends bis morgens zu aktivieren. Damit ich irgendein Beweismittel habe. #4 Der Nachbar ist verpflichtet den Beweis zu erbringen und das wird er wohl nicht können, wenn du sogar nachweisen kannst, das du zu einigen Zeiten außerhalb der Wohnung warst. Du musst da also nicht aktiv werden. Außerdem hast du ja noch die anderen Du solltest auch aufhören dich selbst einzuschränken. Sag den Mieter einfach, wenn er ein Problem damit hat, dann könnte er ja die Polizei rufen oder ähnliches.
Von wegen! | Hilfe Mietrecht | Ich würde grundsätzlich schauen, ob es schon entsprechende Urteile gibt und dann schauen, ob du dich daran halten musst oder nicht und wenn nicht, den Vermieter freundlich darauf hinweisen, dass es schon dieses und jenes Urteil dazu gibt. Sollte am Ende darauf verwiesen werden, dass es den Hausfrieden stören würde, wenn du das weiterhin beibehältst, solltest du deinerseits wegen der angeordneten eingeschränkten vollständigen Nutzbarkeit der Wohnung einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen, damit dieser dem Vermieter klar macht, dass das so nicht geht. #3 Im Prinzip kannst Du - laut aktueller Rechtsprechung - duschen wann Du willst. Kommst Du so spät nachhause - oder warum duschst Du noch so spät? Sprich doch nochmal mit ihr, vielleicht hilft es. Aber warum musst Du so spät noch Staubsaugen? Kannst Du das nicht früher machen? Wie gesagt - sprich vielleicht nochmal mit ihr. #4 Schau mal in eure Hausordnung, da steht drin zu welchen Zeiten man was darf und nicht.