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Das bedeutet, das FA kann zwar so ein Formular bei mir in den Briefkasten werfen, aber eigentlich ist es unerheblich, ob ich das ausfülle, weil ich - laut jetziger Rechtssprechung - allein aufgrund der Tatsache, dass ich Lehrer bin, mein häusliches Arbeistzimmer (wieder) absetzen kann. (Das Formblatt ist übrigens von 2004. ) Ach, und dann habe ich ein anderes Formblatt noch dazu auszufüllen - bezüglich der "Geltungmachung eines Personalcomputers". Soll ich dazu neu posten, oder soll ich dazu auch gleich hier fragen? Ich kann ja erstmal hier fragen... Arbeitszimmer Bestätigung | Nur 1,90€ | Muster zum Download. Ihr könnt es mir ja sagen, wenn das hier nicht passt:-) Also das Formblatt will alles haarklein über den PC wissen und was da für Programme drauf sind und wofür ich die nutze und was ich alles genau beruflich damit anfange (oder auch nicht). Hat das schon jemand von Euch mal ausgefüllt? Ich habe schon einmal eine PC - über drei Jahre verteilt, aber bei einem anderen Finanzamt - angegeben, und das war gar kein Problem. Wieso wird es das jetzt?
Zur Praxis: Ich weiß nicht, wie es dir geht: Ich bin länger als die 30h Stunden pro Woche in der Schule - und in den verbleibenden Stunden (selbst wenn es denn noch 16 wären), käme ich nie hin mit Unterrichtsvor- und nachbereitung. Da müsstest du also (wie Flipper79 schon schrieb) mal schauen, wie viele Stunden du noch zu Hause arbeitest - entsprechend könntest du einen%-Satz ableiten. Das Finanzamt wird 100% wahrscheinlich nicht gelten lassen, da (Argumentation des FA) du deinen Unterricht ja im Klassrenraum abhälst. Was man vielleicht mal prüfen sollte, ist, ob die Lagerung von Büchern und Unterrichtsmaterialien (im privaten Arbeitszimmer) über xy-Regalmeter nicht doch einer Nutzung von 100% gleichkommt (denn die lösen sich ja nicht in Luft auf, sobald man einen Klassenraum betritt... um am Ende der Unterrichtsstunde auf mysteriöse Weise wieder im AZ zu erscheinen... Bestätigung Häusliches Arbeitszimmer – Muster - NWB Arbeitshilfe. ) #4 Ich würde ein solches Formblatt als reine Schikane auffassen. deswegen Gruß Bolzbold #5 Vielen Dank für Eure Antworten, wenn ich es richtig verstehe, dann ist es also zum jetzigen Zeitpunkt so, dass ich in jedem Fall bis zu 1250 Euro absetzen kann - so steht es auf der "Steuertipp"-Seite.