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StrRG) vom 18. Juni 1974 [8], in Kraft getreten am 22. Juni 1974. Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998 [9], in Kraft getreten am 1. April 1998. Inhalt [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Das 2. StrRG gestaltet den Allgemeinen Teil des StGB neu. Durch das 1. StrRG traten einige wichtige Neuerungen schon vorher in Kraft. Darüber hinaus gab es auch Änderungen am Besonderen Teil. Die wesentlichsten Änderungen im Einzelnen: Strafe nur bei Rechtsgutverletzung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Taten sollen nur noch bestraft werden, wenn durch sie ein Rechtsgut verletzt oder gefährdet wurde. Geschichte des strafrechts 2. Dass eine Tat unmoralisch sein soll, genügt demnach nicht mehr. Infolgedessen wurden unter anderem folgende Tatbestände abgeschafft, entschärft oder verschärft: Ehebruch (§ 172 a. F. ) Unzucht zwischen Männern ( § 175 a. F. ) Widernatürliche Unzucht (§ 175b a. F. ) Kuppelei (§ 180 a. F. ) Verführung Minderjähriger (§ 182 a. F. ) Verbreitung unzüchtiger Schriften (§ 184 a.
Der Sonderausschuss des Bundestags für die Strafrechtsreform arbeitete die ersten beiden Strafrechtsreformgesetze aus, die 1969 verabschiedet wurden: Erstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) vom 25. Juni 1969 [3], in Kraft getreten am 1. September 1969 bzw. am 1. April 1970. Zweites Gesetz zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) vom 4. Juli 1969 [4], nach Maßgabe des Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 30. Juli 1973 [5] in Kraft getreten – mit Ausnahme der Regelungen über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt – am 1. Januar 1975. Nach 1969 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] In den Folgejahren wurden durch weitere Strafrechtsreformgesetze insbesondere Änderungen am Besonderen Teil des StGB vorgenommen. Drittes Gesetz zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) vom 20. Mai 1970 [6], in Kraft getreten am 22. 3. Geschichte des Strafrechts - 3 Die Entwicklung des deutschen Strafrechts RStGB von 1871 - StuDocu. Mai 1970. Viertes Gesetz zur Reform des Strafrechts (4. StrRG) vom 23. November 1973 [7]. Fünftes Gesetz zur Reform des Strafrechts (5.
Unter der Großen Strafrechtsreform versteht man die grundlegende Umgestaltung des deutschen Strafgesetzbuches, die in den 1950er und 1960er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland betrieben wurde. Abgrenzung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Keine Strafrechtsreform in diesem Sinne sind Gesetze, die nach 1949 eventuell noch vorhandene Spuren des Nationalsozialismus aus der Strafprozessordnung oder dem Gerichtsverfassungsgesetz beseitigten, wie z. B. das Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. Große Strafrechtsreform – Wikipedia. September 1950. [1] Auch die Neufassung von Normen, die durch den Alliierten Kontrollrat aufgehoben wurden, wird nicht als Strafrechtsreform in diesem Sinn verstanden, wie beispielsweise die 1953 erfolgte Einfügung der Vorschrift über den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer nach Aufhebung der alten Vorschrift über den Autofallenraub durch Kontrollratsgesetz Nr. 55 im Jahr 1947.
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