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links finden Sie alle relevanten Baumschutzverordungen aus unserem Einzugsgebiet
2007 Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Hinter den Scheunen" vom 29. 2016 Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungspl. 3 "Wiesenstraße" vom 16. 2008 Schulbezirkssatzung für die Grundschule im OT Gartz (O. ) vom 16. 2007 Straßenbaubeitragssatzung vom 27. 2006 Straßenreinigung- und gebührensatzung, Straßenverzeichnis Tantow Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 "Windfeld Tantow" der amtsangehörigen Gemeinde Tantow vom 23. 2016 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 Windfeld Damitzow der amtsangehörigen Gemeinde Tantow vom 23. 2016 Benutzungsordnung für den Jugendclub vom 21. 2013 Einwohnerbeteiligungssatzung vom 02. 2009 Entschädigungssatzung vom 22. Wann darf man einen Baum fällen? - Bußgeldkatalog 2022. 2010 Gebührensatzung für das Bestattungs- und Friedhofswesen vom 18. 2001 Geschäftsordnung vom 25. 2009 Hauptsatzung vom 16. 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Tantow für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Hebesatzsatzung vom 24. 2010 Hundesteuersatzung vom 23. 2016 Satzung der amtsangehörigen Gemeinde Tantow über die Umlegung der an den Wasser- und Bodenverband "Welse" zu zahlenden Verbandsbeiträge 2021 Satzung der Gemeinde Tantow über die Veränderungssperre für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Windfeld Tantow" vom 23.
Das Bundesnaturschutzgesetz und die Baumfällung Im Gegensatz zu den bereits beschriebenen Funktionen können Bäume auch störend sein. Zum Beispiel, wenn sie in Folge einer Katastrophe wie einem Blitzeinschlag oder einer Überschwemmung als Gefährdung im Weg liegen. Meist schätzen aber auch die Baumbesitzer die Größe des einst gepflanzten Baumes falsch ein, sodass die Baumfällung hierbei als einzige Lösung erscheint. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestimmt in puncto Baumfällung folgendes Verbot: Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Baumschutzverordnung brandenburg 2018 youtube. (Quelle: § 39 Abs. 5 S. 5 BNatSchG) Mit diesem Abschnitt definiert das Bundesnaturschutzgesetz die Baumfällung für gesetzeswidrig, sofern sich der betroffene Baum auf einer "gärtnerisch genutzte[n] Grundfläche[. ]"
Baumschutzsatzung Download Datei Beschlossen am Neufassung der Satzung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen in der Stadt Storkow (Mark) (225. 43 kB) 04. 07. 2018 zurück Als Favorit Senden Drucken Nach oben
Die Brandenburgische Baumschutzverordnung trat zum Ende des Jahres 2010 außer Kraft. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde am 13. 12. 2010 eine kommunale Baumschutzsatzung für die Stadt Oranienburg beschlossen, welche seit 24. Baumschutzverordnung brandenburg 2018 full. 2010 in Kraft ist und am 11. 2012 durch die 1. Änderung ergänzt wurde. Ziel der Baumschutzsatzung ist es, den Schutz von Bäumen auf öffentlichen und privaten Grundstücken des Stadtgebietes einschließlich der Ortsteile zu sichern. Satzungsgemäß sind geschützt: Laubbäume ab 75 cm Stammumfang (gemessen in 1, 30 m Höhe) Nadelbäume ab 95 cm Stammumfang (gemessen in 1, 30 m Höhe) Ersatzpflanzungen unabhängig vom Stammumfang Der Geltungsbereich dieser Satzung beschränkt sich auf die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und den Geltungsbereich der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Oranienburg und ihren Ortsteilen. Nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind: abgestorbene Bäume Pappeln und Weiden Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie) forstwirtschaftlich genutzter Wald Bäume in Kleingartenanlagen Bäume in Baumschulen/Gärtnereien Sofern es erforderlich ist, einen nach der Satzung geschützten Baum zu fällen bzw. in seinem wesentlichen Aufbau zu verändern oder in sonstiger Art und Weise zu beeinträchtigen, ist vorab bei der Stadt Oranienburg ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 7 der Baumschutzsatzung einzureichen.