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News | Frank Kessler 12. 04. 2022 Foto: Roland Riethmüller Die Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft hat den Schlichterspruch im Tarifstreit über den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Damit steht 25 Jahre nach der Einführung erstmal die Fortsetzung vom Baumindestlohn auf der Kippe. Abnahmeprotokoll neubau muster funeral home. Doch trotz der Ablehnung haben die Arbeitgebervertreter signalisiert, für weitere Gespräche bereit zu sein. Von einer Entspannung auf beiden Seiten kann dennoch keine Rede sein. Nachdem vergangene Woche dem Schlichterspruch im Rahmen der Verhandlung um den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) zugestimmt wurde, kam es jetzt zur Überraschung. Denn die Arbeitgebervertreter aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) haben den Schlichterspruch kurzerhand abgelehnt. Dafür gäbe es mehrere Gründe. Zum einen würde der Kompromiss eine Verteuerung einfachster Tätigkeiten bedeuten. Hinzu komme zum anderen, dass die aktuelle Entwicklung infolge des Ukraine-Kriegs kaum Spielraum offen lasse.
Es gab bereits effiziente Gebäude, als es noch gar keine EFH-40-Stufe gab. Besonders jetzt ist es wichtig, die Vorteile von Energieeffizienz trotz Förderstopp herauszuheben. Das bedeutet zwar mehr Aufwand. Deshalb wünscht man sich mehr Unterstützung vom Bund und langfristige Förderprogramme. Die Bauherren haben nur die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis auf eine höhere Energieeffizienz zu setzen. Abnahmeprotokoll neubau muster records. Denn nach wie vor besteht die Möglichkeit, Menschen Wohneigentum zugänglich zu machen. Innovative Baustandards sollten nach wie vor gefördert werden. Aktuelle Kommentare zum Beitrag. Das könnte Sie auch interessieren.